Der Interessenkonflikt war bei allen bisher
angezeigten Kontroversen eindeutig. Messler kann nicht die Interessen der WUSV,
geschweige denn die des SV, wahren und vertreten, wenn sich diese auf Kollisionskurs
mit der FCI und dem VDH befinden. Erst wenn nun die Hütte voll brennt (und kostspielige
und gefährliche Gerichtsverfahren gegen den VDH und gegen die FCI drohen), und sich
erste Ergebnisse vor Gericht abzeichnen (durch Einstweilige Verfügungen), werden
nun endlich Informationen dem gespannten Publikum angeboten. Einiges geht aus
der aktuellen Publikation des VDH hervor. Kein Mensch der sich wagt eine
Vorhersage über das Ausgehen der noch möglichen Verfahren zu tun. Messler hat aber
im VDH nun endlich das Handtuch geworfen. (Es war höchster Zeit, wurde er jeden
Tag weniger glaubhaft.) Ob das beim VDH jemand bedauern wird? Und ob das beim
SV/WUSV jemand freuen wird?!
Ich bin schon mal sehr gespannt, wie diese
Verfahren alle ausgehen werden, wunderte ich mich schon immer, wieso es weltweit
ein FCI-Monopol, oder deutschlandweit ein VDH-Monopol, oder sogar auf
kynologisches Gebiet ein SV-Monopol, oder sagen wir mal mit anderen Worten eine
Alleinherrschaft geben kann, und somit einen einzigen Dachverband, in der heutigen
"freien Marktwirtschaft". Sind nicht alle Dachvereine entbehrliche Geistervereine?
Hat nicht Dr. Helmut Raiser bereits bewiesen, dass es mehrere Deutsche Schäferhundeklubs im VDH beispielsweise geben kann
und darf? (Siehe RSV2000.) Auch die sich selbst erfundenen Dachvereinen müssten
vielleicht bald Nebenbuhler akzeptieren. Stellen wir uns vor. Bald gibt es
nicht nur alleinig die FCI, sondern auch die ICF: die "International Canine Federation",
auf Deutsch die "Internationale Hunden-Föderation". Was wäre dann?! Oder neben
die WUSV gäbe es eine WSDF, die "World Shepherd Dog Federation", MIT RSV2000
und vielen anderen Dissidenzvereinen. Alles nur eine Game of Thrones. Ein Kampf
um die Macht!
Pressemitteilung vom VDH
Das Original finden Sie an dieser Stelle:
https://www.vdh.de/news/artikel/ruecktritt-des-vdh-vizepraesidenten/
Rücktritt des VDH-Vizepräsidenten Professor Dr. Heinrich
Meßler
Wir möchten Sie darüber informieren, dass
Professor Dr. Heinrich Meßler, auch Präsident des Vereins für Deutsche
Schäferhunde (SV) und der Weltunion der Vereine für Deutsche Schäferhunde
(WUSV) von seinem Amt als Vizepräsident des VDH zum 24.02.2020 zurückgetreten
ist. Der VDH-Vorstand ist trotz dieses Rücktritts uneingeschränkt handlungs-und
beschlussfähig.
Professor Meßler reagiert damit auf einen
sich in den letzten Wochen für ihn ergebenen Interessenskonflikt, der ihn in
seinen verschiedenen Vorstandsämtern in WUSV, SV und VDH betrifft.
Vielen von ihnen wird bekannt sein, dass es
seit vielen Jahren Spannungen zwischen WUSV und FCI gibt. Die letzte bestehende
Kooperationsvereinbarung zwischen WUSV und FCI aus dem Jahr 2013 wurde im Jahr
2017, nach entsprechendem Votum der FCI-Generalversammlung in Leipzig, von der
FCI gekündigt.
Eine der Hauptforderungen der FCI ist es
bis heute, dass die in den Richterlisten der Mitglieder oder Vertragspartner
der FCI geführten Richter nicht dazu berechtigt sind, bei von WUSV
Mitgliedsvereinen organisierten Veranstaltungen, die keine Mitglieder des
nationalen Mitglieds oder Vertragspartner der FCI sind, zu richten.
Die FCI hat diese Rechtsauffassung mit den
Zirkularen 13/2018 und 24/2019 noch einmal bekräftigt.
Dies gilt insbesondere dann, wenn es darum
geht, Titel und Bewertungen nach dem offiziellen Reglement der FCI zu vergeben,
die dann u.a. auch als Zuchtzulassungskriterien herangezogen oder in
Leistungsurkunden eingetragen werden.
Erst nach Wegfall des Kooperationsvertrages
waren Vertreter der WUSV darum bemüht, einen neuen Vertrag mit der FCI
abzuschließen. Hierbei hat sich der VDH intensiv als Vermittler eingebracht.
Auch noch am Rande der Generalversammlung in Shanghai, Ende April 2019 gab es
Gespräche zwischen Vertretern der WUSV, der FCI und des VDH.
Seitens der FCI wurde eine Arbeitsgruppe
eingerichtet, die für mögliche Verhandlungen mit der WUSV zuständig sein
sollte. Die ursprüngliche Frist der FCI, bis zu deren Ablauf ein regelkonformes
Verhalten seitens der FCI-Mitglieder eingefordert wurde, wurde bis zum
31.12.2019 verlängert.
Die FCI hat in allen Gesprächen und in
jeglicher Korrespondenz klargestellt, dass es keinen Verhandlungsspielraum mehr
gibt, was den Richtereinsatz in WUSV Vereinen außerhalb der FCI betrifft.
Adressat möglicher Sanktionen der FCI wegen
derartiger Verstöße kann im Falle Deutschlands nur der VDH als Mitglied der FCI
sein, der für ein regelkonformes Verhalten seines Mitgliedsvereins SV
verantwortlich ist.
Anfang Dezember 2019 wurde bei einem
erneuten Treffen zwischen WUSV, SV und VDH ein gemeinsamer Kompromiss
erarbeitet, auf dessen Basis dann (absprachegemäß) die Weisung des VDH an den
SV vom 13.12.2019 erging, wonach der regelwidrige und von der FCI monierte
Richtereinsatz nicht mehr erfolgen sollte.
Die WUSV hat dies dann auch, wie ebenfalls
vereinbart, innerhalb ihrer Organisation kommuniziert.
Hätte der VDH nicht reagiert, hätten dem
VDH konkret zu Beginn des Jahres 2020 Sanktionen durch die FCI gedroht. Die
Versagung jeglichen Terminschutzes für alle unsere Internationalen
Rassehundeausstellungen durch die FCI und eine FCI-weite Sperre aller deutschen
Richter standen bereits zur Diskussion.
Der VDH war daher im Interesse aller seiner
Mitgliedsvereine zum Handeln gezwungen und tat dies zunächst im erklärten
Einvernehmen mit Vertretern von WUSV und SV.
Seit Januar 2020 droht uns der SV nun
plötzlich rechtliche Schritte wegen der Weisung an, mittlerweile wurde auch ein
einstweiliges Verfügungsverfahren von drei WUSV- Mitgliedsvereinen, die keinem
FCI Landesverband zugehörig sind, gegen den VDH in die Wege geleitet.
Da hier sehr offensiv versucht wird, das
Ganze auf eine kartellrechtliche Argumentation zu stützen, lassen wir uns durch
die Düsseldorfer Kartellrechtlerin vertreten, die in der Vergangenheit schon
die Einstellung des Verfahrens vor dem Bundeskartellamt für uns erwirkt hat.
Unsere Vorgehensweise haben wir mit der FCI
abgestimmt, wir haben gegenseitige Unterstützung zugesagt, da konkret droht,
dass auch noch die FCI Adressatin dieses Rechtsstreits wird.
Wir informieren Sie über die weitere
Entwicklung.
25-02-2020 om 17:22
geschreven door jantie 
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