Lest we forget!
Auf dass wir niemals vergessen mögen!
Aus einer heutigen Zuschrift geht die ganze Empörung eines
SV-Mitgliedes hervor darüber, dass Hundehändler, alias Zuchtrichter, die die
Allgemeinheit (alle Bürger) und die Gemeinschaft der Schäferhundeliebhaber (im
SV/in der WUSV) betrogen haben, nach wie vor im Verein für Schäferhunde unterwegs
sein können und ihre lukrative Geschäfte nachgehen können, obwohl die Richter von
tadellosem Benehmen sein müssen, innerhalb UND ausserhalb des Vereins!! Und
wenn sie das NICHT sein, so müssten sie rausgeschmissen werden!
Hallo
Jan. Es wird erzählt, daß Herr Reinhard Meyer mit Herr König durch die Lande
fährt und sich die Hunde für die Siegerschau anschaut. Sicherlich werden dann
wohl schon mal die Platzierungen besprochen.
Wie unerhört ist DAS denn, wenn sie, die bereits rechtskräftig
verurteilt wurden, im SV wieder voll die Macht für Geschäftemacherei an sich
greifen können?! WO IST DA DIE ETHIK? (Siehe Untertitel unseres Blogs.)
Ich habe nach dem Drängeln eines Staatsanwaltes über 860 Euro an
die Staatskasse in Deutschland zahlen müssen, weil ich bei meiner
Rücktrittsaufforderung an den damaligen Bundeszuchtwart Reinhardt Meyer aus der Landesgruppe 09 Beweise für
meine Aussagen hinsichtlich dem Steuerbetrug (Selbstanzeige des Betroffenen
Yamada) noch VOR der Sitzung in Kassel veröffentlicht habe. Das habe ich gerne
auf mich genommen, weil der Nutzen grösser war als der Schaden, und weil ich Meyer
unbedingt VOR der Siegerschau aus dem Sattel kriegen wollte, was letztendlich auch
nur deshalb gelungen ist.
Dann schmerzt es heute gewaltig, dass solche Leute unbehelligt einfach
weitermachen können in diesem oh so kranken Verein! Lesen Sie aus gegebenem
Anlass was damals vorgetragen wurde als Erinnerung, damit Sie nicht vergessen,
was dieser Zuchtrichter sich alles hat leisten dürfen! In diesem unseren
gemeinnützigen Verein! Es ist eine Schande, wenn der Vereinsvorstand dies
zulässt!
Auszug aus meiner Verteidigung:
In Sachen gegen Jan Demeyere nehme ich für meinen Mandanten
wie folgt zur Anzeige Stellung.
Fall 1
Obwohl unerheblich in der Sache selbst, wird zunächst
darauf hingewiesen, dass die Rücktrittsaufforderung an Herrn Reinhardt Meyer
durch meinen Mandanten zunächst an diesen am 18.04.2012 allein zugeleitet wurde
und nicht an 20 weitere Personen.
In dieser Aufforderung eine Nötigung als Straftatbestand
gem. § 240 StGB zu sehen entbehrt seiner Grundlage. Die Rücktrittsaufforderung
gründete sich darauf, dass meinem Mandanten bekannt geworden war, dass er
Käufer aufgefordert hatte, ihm niedrigere Kaufpreise, als er tatsächlich für
verkaufte Hunde erhalten hatte, zu bestätigen. Dies sollte nach den eigenen
Angaben des Herrn Meyer ausschließlich zu dem Zweck dienen, diese Bestätigungen
dem Finanzamt vorzulegen da dieses Herrn Reinhardt Meyer wegen des Verdachtes
nicht angegebener Einnahmen überprüfte. Diese Vorgehensweise stellt wohl
zweifellos eine strafbare Handlung dar, die eines Inhabers des
einflussreichsten Amtes eines der weltweit größten Rassehundzuchtvereines, des
SV e.V. Augsburg unbestritten unwürdig ist und gleichzeitig mangelnde
persönliche Eignung für dieses Amt bescheinigt. Mein Mandant gab Herrn Meyer
hier die Möglichkeit, von seinem Amt als Bundeszuchtwart unter Angabe
krankheitsbedingter Gründe zurück zu treten andernfalls er veröffentlichen würde, dass sich der
Bundeszuchtwart erneut einer Straftat schuldig gemacht hat. Inwieweit hierin
die Androhung eines empfindlichen Übels zu subsumieren ist, erschließt sich hier
nicht. Insbesondere mangelt es an der gem. § 240 Abs. 2 StGB erforderlichen
Verwerflichkeit zwischen dem angedrohten Übel und dem angestrebtem Zweck. Bei
dem Amt zu dessen Rücktritt mein Mandant aufgefordert hat, handelt es sich um
ein Amt in einem gemeinnützigen Verein. Es handelt sich somit um eine Tätigkeit
die vollkommen selbstlos und uneigennützig ausgeübt wird bzw. werden sollte.
Gerade diese Hauptmerkmals des Amtes zu dessen Rücktritt mein Mandant
aufgefordert hat, schließen eine Verwerflichkeit an sich schon aus.
Zu dem Korruptionsvorwurf gegen Herrn Reinhardt Meyer
verweise ich auf die anbei gefügten eidesstattlichen Versicherungen von
Vereinsmitgliedern, die eindeutig belegen, dass Herr Meyer unter Ausnutzung
seiner Ämter versucht hat, sich mit Geld für Platzierungen von Hunden bezahlen
zu lassen. Daneben hat er versucht (und mit hoher Wahrscheinlichkeit in
zahlreichen nicht beweisbaren bzw. unbekannten Fällen auch erreicht)
Miteigentum mit dem gleichzeitigen Versprechen guter und hoher Platzierungen an
Hunden zu erlangen. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass
der Bundeszuchtwart des SV e.V. alljährlich die Bundessiegerzuchtschau richtet,
ein Ereignis welches weltweit höchste Aufmerksamkeit insbesondere naturgemäß
unter Liebhabern des Deutschen Schäferhundes genießt. Die Vorgehensweise ist
hierbei folgende. Der Hund wird im Vorfeld der Bundessiegerschau auf den
vorbereitenden Landesgruppenausstellungen immer an vordere Plätze gestellt und
erhält sodann auch (leider oftmals unabhängig von den eigentlich für die
Beurteilung relevanten Faktoren) vordere Platzierungen auf der
Bundessiegerschau. Im Anschluss daran werden diese Hunde regelmäßig weltweit zu
Preisen verkauft, die einem Laien unvorstellbar erscheinen. Nach dem Verkauf dieser
Hunde ist gewährleistet, da auch hier ausschließlich deutsche SV-Richter (bei
näherer eingehender Betrachtung im Übrigen immer wieder die gleichen in den
entsprechenden Ländern) geordert werden, dass diese Hunde wiederum hohe
Platzierungen auf den nationalen Schauen in diesen Ländern erhalten um sodann
in das eigentliche Geschäft, das Deckgeschäft in diesen Ländern einsteigen zu
können.
Insbesondere ist auch darauf hinzuweisen, dass nicht mein
Mandant diese Vorwürfe erhoben hat sondern die Vorwürfe derjenigen Personen,
die die eidesstattlichen Versicherungen abgegeben haben, lediglich den Lesern
seines Weblogs zur Verfügung gestellt hat.
Herr Reinhardt Meyer wurde zwischenzeitlich durch das
Amtsgericht Kassel rechtskräftig zu einer Geldstrafe wegen Sozialbetrug
verurteilt. Daneben erfolgte eine Einstellung des Strafverfahrens wegen
weiterer Vorwürfe, unter anderem Steuerhinterziehung, gegen Zahlung einer
Geldauflage in Höhe von 25.000,00 Euro. Laut den Ausführungen seines eigenen
Anwaltes, bezog sich der Vorwurf der Steuerhinterziehung in diesem Verfahren
nur noch auf das Jahr 2004. In einer kürzlich stattgefundenen Versammlung des
SV e.V. an der Herr Meyer persönlich teilgenommen hat, gab er selbst an, dass
die Geldauflage von ihm freiwillig und wegen Hundegeschäften gezahlt wird. Herr
Meyer hat hier somit dokumentiert, dass er allein wegen des Verfahrens wegen
Steuerhinterziehung für das Jahr 2004 bereit war, eine Geldauflage in Höhe von
25.000 Euro für die Einstellung des Verfahrens zu zahlen.
Nachdem der Anzeigerstatter sich als Opfer darzustellen
versucht, das wie kein Zweiter in diesem Verein dem DSH wieder zu einer
gesunden gebrauchsfähigen Rassen verhelfen wollte darf hier auf die Meinung des
Präsidenten, geäußert in seiner Rede zur Bundessiegerzuchtschau 2012 in Ulm
verwiesen werden (vollständig in der Anlage anbei) der in Bezug auf den zum damaligen Zeitpunkt
gerade zurück getretenen Anzeigeerstatter von kynologischen Verbrechen an der
Rasse sprach und damit die Ausführungen des Anzeigeerstatter ad absurdum
führt.
Inwieweit mein Mandant hier den Beleidigungstatbestand
oder den Tatbestand der üblen Nachrede begangen haben soll erschließt sich
nicht. Die Ausführungen meines Mandanten beziehen sich auf die gravierenden
Nachteile für die Rasse, die durch das Wirken des Anzeigeerstatters in seiner
Funktion als vereinshöchster Verantwortlicher für das Zuchtgeschehen im Verein
nicht verhindert wurde. Im Ergebnis hat diese Rasse in der Öffentlichkeit den
Ruf eines froschähnlich hüpfenden Hundes dessen Erscheinungsbild zwangsläufig
den Eindruck erweckt, dass die bekannte Hüftgelenksproblematik dieser Rasse
noch verschlimmert wurde.
Fall 2
Dass der Anzeigeerstatter in seiner Funktion als
Bundeszuchtwart und SV-Richter korrupt gehandelt hat belegen die
eidesstattlichen Versicherungen der o.g. Personen. Dass der Anzeigeerstatter
unter dem dringenden Tatverdacht der Steuerhinterziehung stand und steht
belegen die gegen ihn erhobenen Anklagen als auch das erneute
Ermittlungsverfahren auf die Anzeige eines Herrn Yamada.
/
Es wird daher angeregt, das Ermittlungsverfahren gegen
meinen Mandanten einzustellen.
16-03-2016 om 06:44
geschreven door jantie 
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