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Sehr geehrter Herr Setecki,
In den Angelegenheiten:
Reinhardt Meyer, Anzeige durch Herrn Dietmar Mahler vom 27. Februar 2013
Heinz Gerdes, Anzeige durch Herrn Arno Burmeister vom 06. März 2013 und zu den nachstehenden Prüfungsaufsichten
Herrn Rolf-Harald Fauser, Prüfungsaufsicht am 17.12.2011 und 17.03.2012
Herrn Felix Streck, Prüfungsaufsicht am 08.12.2012
Herrn Dr. Manglkammer, Prüfungsaufsicht am 11 .08.2012 und 25 / 26.01 .2013
In den vorgenannten Angelegenheiten hat der Richterehrenrat in seiner Sitzung
vom 10.04.2013 folgendes beschlossen:
Der Richterehrenrat nimmt nur solche Verfahren zur Überprüfung an,
in denen konkrete Lebenssachverhalte geschildert werden und auch konkrete
Beweismittel von den Anzeigenerstattenden benannt werden.
Pauschale Anschuldigungen gegen Richter (gleichgültig ob Leistungsrichter,
Zuchtrichter oder anderweitige SV Richter) werden nicht zur Entscheidung
angenommen.
Insoweit ist nämlich der Grundsatz zu beachten, dass nicht nur die Richter
gegenüber dem Verein, sondern auch der Verein gegenüber den von ihm berufenen,
ehrenamtlich tätigen Richtern Verpflichtungen hat. Eine dieser Pflichten
besteht darin, dass der Verein seine Richter nicht schutzlos pauschalen Anschuldigungen
auszusetzen, und dieses Verhalten noch durch Einleitung von
Vereinsordnungsverfahren zu belohnen hat.
Die ehrenamtlich tätigen Richter haben vielmehr ein Anrecht darauf, dass sie
nicht wie die Prügelknaben des Vereines behandelt werden, sondern man
kameradschaftlich, ihrem Einsatz für das Gemeinwohl achtend mit ihnen umgeht.
Die impliziert, dass nicht jeder noch so kleine Verstoß gegen die zu beachtenden
Vorgaben zu der Einleitung eines Richterehrenratsverfahrens zu führen hat.
Sollte sich der derzeit leider erkennbare, gegenläufige Trend fortsetzen,
stellt sich schon jetzt die Frage, ob zukünftig sich noch in ausreichender Zahl
mit den notwendigen Fähigkeiten und Integrität versehene Personen finden lassen
werden, die sich als ehrenamtlich tätige Richter in den Dienst des Vereins
stellen werden.
Insbesondere im Fall Reinhard Meyer (Anzeige des Herrn Dietmar Mahler vom
27.02.2013) wird sehr deutlich, dass hier nur pauschale Anschuldigungen gegen
Herrn Meyer erhoben werden. Es wird pauschal behauptet, dass Herr Meyer 25.000
Euro gezahlt habe und zwar um ein Verfahren wegen Hundehandels eingestellt zu
bekommen. Wann und wo und im welchem Umfang Herr Meyer angeblich mit Hunden
gehandelt haben soll, und inwieweit dies in den konkreten Einzelfällen Anlass
dazu gibt, vereinsordnungsrechtliche Überprüfungen vorzunehmen, werden mit
keiner Silbe erwähnt. Auch Beweismittel werden nicht benannt.
Ähnlich gelagert sind diverse Anzeigen in sogenannten
»Prüfungsmanipulationsfällen". Auch hier weist der Richterehrenrat darauf hin, dass er nur solche
Angelegenheiten zur Überprüfung annehmen wird, in denen zuchtrelevante
Prüfungsmanipulationen Gegenstand des Verfahrens sind.
Ob in Einzelfällen Richter eventuell zu großzügig oder zu streng gerichtet
haben, obliegt grundsätzlich nicht der Überprüfungskompetenz des Richterehrenrates.
Die Tatsachenentscheidung des amtierenden Richters ist bekanntlich
grundsätzlich unanfechtbar.
Wir bitten darum, sowohl die Vereinsöffentlichkeit, als auch die zuständigen
Fachwarte über vorstehende Entscheidung des Richterehrenrates zu informieren.
Des Weiteren gibt der Richterehrenrat unter Berücksichtigung vorstehender
Ausführungen Gelegenheit zur Stellungnahme dazu, welche im einzelnen oben
aufgeführten Angelegenheiten nunmehr vom Richterehrenrat durch eine
Entscheidung bearbeitet werden sollen.
Auf die entsprechenden Kostenfolgen bei Nichteröffnung I Einstellung eines
Verfahrens wird ausdrücklich hingewiesen.
Der geschätzten Rückantwort wird hier bis zum 14. Mai 2013 entgegengesehen.
Mit freundlichem SV Gruß
Peter Arth
Und? Was meinen Sie?
Haben Sie je vorher so einen Stuss gelesen?
Peter Arth schreibt in seinem Brief über den Beschluss
nach der RichterEhrenratsitzung vom 10. April 2013 an Herrn Setecki
verschiedene lächerliche, anders kann man sie nicht nennen, Begründungen,
warum der RichterEhrenrat NICHT tätig werden soll! Und er führt die Argumentationen
ad absurdum!
Wir geben ein einziges Beispiel, können es später noch
vertiefen.
Passen Sie auf! Es grenzt an totaler Ignoranz, an
Wahnwahrnehmungen, ja, an absolute Dummheit, wenn solche Sätze formuliert
werden, angesichts der Beweislast die im Verfahren des Amtsgerichts Kassel den
Amtsrichter durch die Staatsanwaltschaft Kassel und die Finanzbehörden vorgeführt
wurde und auf welcher Basis das Urteil gegen Reinhardt Meyer letztendlich ausgesprochen
wurde.
Was schreibt Peter Arth, der Vorsitzender des
Richterehrenrates? Er schreibt folgendes:
Insbesondere
im Fall Reinhardt Meyer (Anzeige des Herrn Dietmar Mahler vom 27.02.2013) wird
sehr deutlich, dass hier nur pauschale Anschuldigungen gegen Herrn Meyer
erhoben werden. Es wird pauschal behauptet, dass Herr
Meyer 25.000 Euro gezahlt habe und zwar um ein Verfahren wegen Hundehandels
eingestellt zu bekommen. Wann und wo und im welchem Umfang Herr Meyer angeblich
mit Hunden gehandelt haben soll, und inwieweit dies in den konkreten
Einzelfällen Anlass dazu gibt, vereinsordnungsrechtliche Überprüfungen
vorzunehmen, werden mit keiner Silbe erwähnt. Auch Beweismittel werden nicht
benannt.
Peter Arth wagt es zu schreiben über pauschale Anschuldigungen gegen Herrn Meyer und er sagt: Es wird pauschal behauptet, dass
Herr Meyer 25.000 Euro gezahlt habe und zwar um ein Verfahren wegen Hundehandels
eingestellt zu bekommen
Lesen Sie das mehrmals!
Von pauschalen
Anschuldigungen kann hier nicht die Rede sein! Herr Meyer wurde
rechtskräftig verurteilt, da geht kein Weg dran vorbei! Das kann man nicht
einfach mit blödem Geschwätz übergehen und beiseiteschieben!
Wann und wo und im welchem Umfang Herr Meyer angeblich mit Hunden
gehandelt haben soll
Wie wagt Peter Arth es
überhaupt das Wort angeblich
einzufügen und zu schreiben: Beweismittel
werden nicht benannt, wenn ein Staatsanwalt und Steuerfahndungsbehörden jahrelang
bis nach Amerika und China ermittelt haben und sehr wohl massenweise Beweise und Tatsachen bezüglich der vielen Deckeinkünfte
und Hundeverkäufe vom ehemaligen Bundeszuchtwart akribisch gesammelt haben?
Anlass zu einer vereinsordnungsrechtlichen Überprüfung liefert alleine schon das Urteil des Amtsgerichtes in Kassel. MEHR braucht
man nicht um Reinhardt Meyer den Verein auf Lebenszeit zu verweisen. Peter Arth
soll es sich holen und durchlesen!
Der Brief von Peter Arth ist eine einzige Lachnummer. Er
stellt unter Beweis wie sehr sich die SV-Fürsten mittlerweile der Korruption
übergeben haben, wie sie blind geworden sind für alle Formen von Betrug die
sich vor ihren Augen im Schosse des Vereins abspielen und durch Staatsanwälte und
Finanzbehörden bewiesen wurden. Alle miteinander sitzen sie in diesem Sumpf und
verteidigen weiterhin ihre vielen Verbrechen (und die der Richterkollegen) an
dem Deutschen Schäferhund, an seinem Verein und an seinen Mitgliedern.
Herr Arth! Lesen Sie die folgenden Zeilen!
Die Spitzenleute des SV waren anwesend in Kassel! Sie
waren dabei!
Welche pauschale
Anschuldigungen meinen Sie in Ihrem Schreiben? Von PAUSCHAL kann nicht die
Rede sein! Viel KONKRETER als bei dem was folgt, kann man nicht werden!
Bericht zur Verhandlung am 24.08.2012 in Kassel gegen
Reinhardt Meyer:
Die Verhandlung begann mit einiger
Verspätung wobei alle Verhandlungsparteien (Richter, Staatsanwalt, Angeklagter
und Verteidiger) bereits im Saal anwesend waren und hier wohl die Einzelheiten
der bereits angekündigten Abhandlung der Angelegenheit besprochen wurden. Dies
ist auch völlig legitim und insbesondere üblich.
Herr Meyer ließ sodann durch seinen Verteidiger
eine Erklärung abgeben die darin bestand, dass eine Einlassung zum Tatvorwurf
Punkt 1. des Strafbefehls (gleichzusetzen mit einer Anklageschrift), somit zum
Vorwurf des Betrugs in Bezug auf die Erschleichung von Sozialleistungen für den
Zeitraum ab August 2002 dergestalt erfolgt, dass zugestanden wurde, kurz vor
Antragstellung auf Arbeitslosenhilfe einen Betrag von knapp 15.000,00 vom
eigenen Konto abgehoben zu haben (und damit den Eindruck zu vermitteln man sei
vermögenslos, als Voraussetzung für die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe) und
darüber hinaus bei einer Versicherung einen Betrag in Höhe von ca. 8.500,00
angespart hatte über den er hätte verfügen können, den er jedoch bei der
Antragstellung verschwiegen hatte.
Hinsichtlich der Tatvorwürfe in Ziffer 2.
bis 4. (weiterer Betrugsvorwurf bezüglich eines anderen Zeitraumes in 2003/2004 und der
Steuerhinterziehung für beide Zeiträume) sowie des Strafbefehls erfolgte dann
durch das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und natürlich des
Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a Abs. 2 StPO gegen
eine Geldauflage in Höhe von 25.000,00 die an eine noch zu benennende
gemeinnützige Einrichtung (SV?) zu zahlen ist wobei die Zahlung Herrn Meyer
durch monatliche Raten à 5.000,00 , beginnend ab dem 15.09.2012 gestattet
wurde.
Nach dem Plädoyers des Staatsanwaltes und
des Verteidigers, letzterer schloss sich den Ausführungen des Staatsanwaltes
lediglich an und stellte damit den gleichen Antrag wie dieser für seinen
Mandanten auf Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen mit
einer Tagessatzhöhe von 50,00 , erfolgte die Urteilsverkündung, mit der der
Richter dem Antrag von Staatsanwalt und Verteidiger folgte und Herrn Meyer
wegen Betrug zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 50,00
verurteilte.
Nach Belehrung des Herrn Meyer über sein
Recht, gegen dieses Urteil binnen Wochenfrist das Rechtsmittel der Berufung
einlegen zu können oder aber das Urteil sofort anzuerkennen (und damit keine
Möglichkeit mehr zu haben, gegen dieses Urteil Berufung einlegen zu können)
wurde durch den Verteidiger erklärt, dass das Urteil durch Herrn Meyer
angenommen wird wodurch es sofort rechtkräftig wurde.
Der Richter erläuterte Herrn Meyer vorher
nochmals die Bedeutung der ausdrücklichen sofortigen Annahme des Urteils
(Unmöglichkeit der Berufung, da das Urteil dann sofort Rechtskraft erlangt!)
und schloss seine Belehrung mit den Worten: Ein Mann ein Wort! womit er ihm
klar machen wollte, dass, soweit eine Annahme durch ihn erklärt wird, er nichts
mehr gegen dieses Urteil machen könne. Hierauf wiederholte Herr Meyer
zustimmend nickend und bestätigend die vorgenannten Worte. Danach erfolgte die
Erklärung seines Verteidigers zur Urteilsannahme.
Sowohl Staatsanwalt (im Plädoyer) als auch
der Richter (in der Urteilsbegründung) erörterten ausführlich die Beweggründe
für die hier erfolgte Verfahrensweise. Parallel erklärten beide, dass unter
Berücksichtigung der Kosten als auch der Dauer einer durchzuführenden
Beweisaufnahme sowie des erheblichen Zeitablaufes seit den Taten, die
Inanspruchnahme der Möglichkeit des § 153a Abs. 2 StPO angemessen ist. Beide
wiesen ausdrücklich darauf hin, dass dies zwar kein explizites
Schuldeingeständnis des Herrn Meyer sei, andererseits jedoch bereits seine
Zustimmung zu dieser Verfahrensweise durchaus den Schluss zulasse, dass an den
Vorwürfen etwas dran sei.
Insbesondere die weitergehenden
Ausführungen des Staatsanwaltes warfen kein gutes Licht auf die durch den SV
e.V. geschaffenen Möglichkeiten bzw. Grundlagen die nach Auffassung des
Staatsanwaltes Dimensionen eröffnet haben, die er nicht für möglich gehalten
hätte. Er bezog sich hier insbesondere darauf, dass ihm seine Arbeit, in die er
sein Herzblut gesteckt habe, massiv dadurch erschwert wurde, dass nicht
einmal schwarz auf weiß feststellbar sei, wer alles Eigentümer eines Hundes ist
und erst recht nicht feststellbar sei welches Verhältnis der Miteigentümer
bezüglich ihrer Anteile bestehe. Trotz seiner umfangreichen Ermittlungen über
das FBI in den Vereinigten Staaten als auch über die zuständigen Behörden in
Asien, seien die Ergebnisse hieraus für ihn nicht befriedigend.
Es bleibt abzuwarten, ob der SV e.V. sich
hier seiner Verantwortung und Pflicht endlich bewusst wird und entsprechend
handelt oder aber die Ausführungen des Staatsanwaltes übergeht und damit
wiederum denjenigen den Freifahrtschein erteilt, die die Geschäftsidee
Deutschen Schäferhund exzessiv ausleben.
I rest my case!
Nach wie vor MUSS Reinhardt Meyer auf
Lebenszeit den Verein verwiesen werden.
Dass
Peter Arth wohl die schlechtsmögliche Besetzung für den Posten eines
Vorsitzenden des RichterEhrenrates ist, hat er nun wohl selber eindeutig unter
Beweis gestellt.
Ablehnung der endgültigen Berufung zum Leistungsrichter des SV Maik Plöger (Quelle: Webseite LG 07)
Freitag,
19. April 2013
Liebe
Landesgruppenmitglieder,
nach
dem Ablauf der Probezeit von Maik Plöger wurde gemäß Richterordnung des SV
gegen die endgültige Berufung zum Leistungsrichter entschieden.
Die
Begründung wird aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.
Ich
bitte auch um Zurückhaltung von spekulativen Veröffentlichungen und vermuteten
Schuldzuweisungen.
Mit
freundlichen Grüßen, Gerd Dexel, LG-Vorsitzender
OWL
Es wird bei Bloggen.be/hd, wie immer, keine
spekulative Veröffentlichungen oder vermutete Schuldzuweisungen geben, Herr
Dexel. Ganz im Gegenteil.
Mit Datenschutzgründen hat es aber ganz sicherlich
nichts zu tun, wenn diese Geschichte seitens des Vorstandes nicht erläutert
werden kann! Mit SV-Geschummel desto mehr.
Bei Aufdeckung von Missständen kann von
Datenschutz aber keine Rede sein und Datenschutz wird bekanntlich im SV immer
vorgeschoben wenn es um Täterschutz geht!
Wir werden dem Original-Schriftverkehr des SV über
diese Sache anbieten, damit jeder sich seine Gedanken darüber machen kann, WER
hinter diese traurige Geschichte steckt, und WARUM im SV alles hinterlistig in
verstecktem Kämmerlein passieren muss, und vor allem, wer dabei die Fäden zieht!
BALD!!
NUR HIER bei Bloggen.be/hd!
Wie eingelegte Beschwerden/Einsprüche im SV
übergangen werden.
19-04-2013 om 11:03
geschreven door jantie 
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