Die Zeiten sind vorbei, in denen die SV-Funktionäre und die
SV-Fürsten den einfachen Mitgliedern und Sportsfreunden einfach einschüchtern und
in den Schränken verweisen konnten. Die Mitglieder sind mündiger geworden und
wollen schon einmal das eine oder das andere hinterfragen, wenn sie der Meinung
sind, dass nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht. Darf man noch Fragen stellen oder muss man den Mund halten und wegschauen?
Wir setzen uns demnächst auseinander mit einem Zuchtrichter, der, zusammen
mit der Hundehändlerin Josephine Kao, bei der Promotion und dem Verkauf eines jungen Rüdens riesige Provisionen (Jahresgehälter!) eingesteckt
hat und anscheinend im Schosse des gemeinnützigen Vereins SV e.V. Hundehandel
betreibt, wie das bewiesenermassen auch der ehemalige Bundeszuchtwart Reinhardt
Meyer getan hat.
In der Zwischenzeit werden auch einfache Hundesportler seitens des
Rechtsamtes vorsorglich bedroht, bzw. eingeschüchtert (zumindest empfinden WIR
das so!), damit sie auch weiter nichts kritisieren oder hinterfragen. Es darf
gerätselt werden WER die Anzeige hier getätigt hat. Warum wird das nicht erwähnt? Kommt sie von ganz oben,
vielleicht sogar von einem Vorstandsmitglied? Wir werden es herauskriegen!
Ein Beispiel: wir enthalten uns vorerst jeglichem Kommentar.
Unser Zeichen
R-107-13-CR-AUG
14. Mai 2013
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.v. ./.
Burmeister - wegen kameradschaftswidrigem Verhalten
Sehr geehrter Herr Burmeister,
mit Schreiben vom 30.04. und vom 29.04.2013
gingen beim Rechtsamt Anzeigen ein, die folgende Vorwürfe zum Gegenstand haben:
1.
Sie sollen am 24.02.2013 bei der
Prüfung in der OG Westeremstek mit im Fährtengelände gewesen sein und dort die
Hunde und die Hundeführer erheblich gestört haben. So sollen Sie zwischen den
abgestellten Hundeanhängern hin- und hergelaufen sein und damit die Hunde
unruhig gemacht haben, so dass diese mit ihrem wütenden Gebell die suchenden
Hunde gestört haben sollen.
2.
Bei der Prüfung am 03.03.2012 (hier steht wirklich 2012 im Original) in
Oldenburg-Hundsmühlen sollen Sie ebenfalls mit ins Fährtengelände gefahren sein
und die Hunde auf dieselbe Art und Weise gestört haben.
3.
Am 31.03.2013 sollen Sie die
Prüfung in der derselben Ortsgruppe gestört haben, in dem Sie nach der
Besprechung vom amtierenden Leistungsrichter verlangt haben sollen, die Fährten
nochmals zu besprechen, weil Sie die Besprechung angeblich nicht verstanden
hätten. Nachdem Ihnen vom Ortsgruppenvorsitzenden ein Platzverbot ausgesprochen
worden sein soll, sollen Sie außerdem dem Prüfungsleiter Herrn Behrens Schläge
angedroht haben. In der Folge sollen Sie die Prüfungsteilnehmer von außerhalb
des Geländes gefilmt haben und Fotos gemacht haben, sowie die Prüfung weiterhin
gestört haben.
4.
Über die Prüfung in Westeremstek
vom 23./24.02.2013 sollen Sie außerdem einen Bericht geschrieben haben und
diesen auf der Homepage der Initiativgruppe veröffentlicht haben. In diesem
Bericht sollen Sie behauptet haben Herr Gerdes habe entgegen der
Prüfungsordnung gerichtet und Fehler großzügig übersehen. Sie seien schockiert
gewesen über die Handhabung mit der König Gerdes die Leistungen bewertet
habe. Nachdem Herr Gerdes Sie mit diesem Bericht konfrontiert hat, sollen Sie
das persönliche Schreiben des Herrn Gerdes an Sie, an Herrn Demeyere zur
Veröffentlichung weitergegeben haben. In einem Schreiben an den Richterehrenrat,
dass Sie ebenfalls zur Veröffentlichung freigegeben haben, sollen Sie Herrn
Gerdes außerdem beschuldigt haben, massiven Betrug am Deutschen Schäferhund
geduldet zu haben.
Sollten die
Ermittlungen den vorgenannten Vorwurf bestätigen, erfüllt Ihr Verhalten den
Tatbestand des § 5 Abs. 1 lit. e) Rechts- und Verfahrensordnung des SV wonach
kameradschaftswidriges Verhalten und eine grobe Ungebühr gegenüber einem
Richter vorliegen.
Sie erhalten
nunmehr Gelegenheit zur Stellungnahme unter Angabe des Allgemeinzustand 107/13
innerhalb von zwei Wochen.
Mit freundlichen
Grüßen
Dr. Corinna Remmele
Leiterin des
Rechtsamtes
Sportsfreund
Arno Burmeister hat anschliessend wie folgt reagiert:
Arno Burmeister
Westerender Str. 23
26532 Großheide
email: arno.burmeister@ewetel.net
Rechtsamt des Vereins für Deutsche Schäferhunde
(SV) e.V.
Steinerne Furt 71
86167 Augsburg
Betr.: Ihr Schreiben vom 14.05.2013, Ihr
Zeichen: R-107-13-CR-AUG
Sehr geehrte Frau Dr. Remmele,
zu Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt
Stellung:
Punkt 1:
Bei der Prüfung am 24,02.2013 in Westeremstek
war ich als Zuschauer anwesend. Die Behauptung, ich hätte durch Hin- und
Hergehen zwischen den Hundeanhängern die Hunde verschreckt und durch deren
Gebell die Fährtenprüfung gestört, ist eine Lüge.
Unter Fährtengelände verstehe ich die Fläche,
auf der die Fährten gelegt werden. Auf diesem Gelände habe ich mich zu keinem
Zeitpunkt aufgehalten, denn ich hatte gleich zu Beginn von Herrn Heyer die
Anweisung erhalten, wo mein PKW abzustellen sei. Ca. 7 Personen waren mit ihren
Hunden in Hundeanhängern vor Ort, Prüfungsteilnehmer verschafften ihren Hunden
Auslauf, einige Hunde bellten auch in den Anhängern, was während einer Prüfung
auch normal ist.
Wir (Sportsfreund Friedrich Wempen und ich) befanden
uns auf der öffentlichen Straße, um von
dort aus das Prüfungsgeschehen zu verfolgen. Herr Wempen kann dies bestätigen.
Punkt 2:
Bei der Prüfung in Oldenburg-Hundsmühlen lief
es ähnlich ab. Wir hielten uns nicht bei den Hundeanhängern, sondern nur auf
der öffentlichen Straße am Fährtengelände auf. Kein Prüfungsleiter oder Richter
wies uns darauf hin, dass Zuschauer nicht erwünscht wären. Lediglich Herrn Wempen
wurde von Herrn Christian Mieck (Lehrhelfer!)
angedroht, falls er das Fährtengelände betreten sollte würde er sich im
Graben wiederfinden.
Punkt 3:
Bei der Prüfung am 31.05.13 in Hundsmühlen
befand ich mich als einziger Zuschauer auf einer öffentlichen Strasse am
Fährtengelände. Bei den Hundeanhängern ,die ebenfalls an dieser Straße
abgestellt waren, hielt ich mich zu
keiner Zeit auf, vielmehr hielten dort die Herren Pieles, Clauß, Heyer und L.
Behrens einen Rat.
Meine Nachfrage nach dem akustisch von mir
nicht verstandenen Punkteergebnis nach der Fährtensuche von Herrn Clauß wurde
nicht beantwortet. Nachdem die
Fährtenarbeit beendet war, sah sich Herr
Pieles veranlaßt, mir einen Platzverweis auszusprechen, obwohl ich mich auf
einer öffentlichen Strasse befand. Seine Begründung: Ich hätte negativ über ihn
und seine Ortsgruppe berichtet.
Beim Übungsplatz angekommen, war auch den dort
anwesenden Zuschauern ein Platzverbot ausgesprochen worden. Nachdem man mich und die anderen Zuschauer
mit der Polizei von der Zuwegung zum Übungsgelände entfernt hatte, verfolgten
wir das Prüfungsgeschehen vom Fahrradweg aus. Der Fahrradweg befindet sich an
der Bundesstrasse und ist ca. 20 Meter vom Übungsplatz entfernt. Wir
unterhielten uns dort noch mit einigen Passanten vom nahegelegenen Tierheim.
Das Prüfungsgeschehen spielte sich von uns aus
in ca. 75 Metern Entfernung ab. Wie kann das Zuschauen aus einer solchen
Distanz als Störung empfunden werden?
Filme und Fotos wurden von mir nicht gemacht,
oder liegen Ihnen welche vor? Dass ich dem Prüfungsleiter Schläge angedroht
haben soll, entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe noch nie jemandem Schläge
angedroht oder jemanden geschlagen, ein solches Vorgehen trägt meines Erachtens
nicht zur Konfliktlösung bei. Allerdings wird hier die Tatsache verdreht, denn
mir wurden von Herrn Behrens Prügel angedroht. Bezeugen können diese
Vorkommnisse: Herr Friedrich Wempen, Meinersfehn; Herr Hermann Aden und Frau
Weinhardt, Sande und Herr Karl-Heinz Baumöller.
Punkt 4:
Dass das Richterurteil bei einer Prüfung
anzuerkennen ist, ist mir bekannt. Ich habe nur mein Befremden über die von mir
als Zuschauer teilweise nicht nachvollziehbaren Bewertungen geäußert, oder sind
Richter über jeden Zweifel erhaben?
Meine Berichterstattung in einem internen Forum
stellt eine Meinungsäußerung dar, die durch das Grundgesetz geschützt wird. Er
enthält keinerlei beleidigende oder unwahre Aussagen. Und auch wenn diese hier
den Bundesausbildungswart des SV betreffen, sollte dies wohl nicht als Anlass
genommen werden, mir ein Fehlverhalten vorzuwerfen, was laut Satzung mit
Sanktionen belegt ist. Ich erinnere an den Beitrag in einer der letzten
SV-Zeitungen über rechtsstaatliche Grundprinzipien, die selbstverständlich auch im SV gelten. Dazu gehört es sicherlich
nicht, den Mitgliedern bei einer Meinungsäußerung mit Vorwürfen und Sanktionen
zu begegnen.
Soweit Herr Gerdes ein persönliches Problem
damit hat, dass ich von ihm an mich gerichtete Korrespondenz veröffentliche,
möchte er auch an mich persönlich herantreten, ich kann hierin kein
ungebührliches Verhalten gegenüber einem Richter erkennen. Ich empfinde es
als einen Angriff auf mein Recht zur freien Meinungsäußerung und fordere Sie
hiermit auf, mir unverzüglich
mitzuteilen, dass Punkt 4 Ihres Schreibens von SV-Seite für
gegenstandslos erklärt wird. Laut Satzung wird durch das Rechtsamt auf Anzeigen
nur dann reagiert, wenn diese nicht offensichtlich haltlos sind. Anzeigen,
mit denen das Recht eines Jeden auf freie Meinungsäußerung, die weder
beleidigende noch ehrverletzende noch unwahre Äußerungen enthält, eingeschränkt
werden sollen, müssen als offensichtlich haltlos eingeschätzt und
dementsprechend die Einleitung eines Verfahrens abgeleitet werden; andernfalls der SV hier die Verletzung eines
verfassungsrechtlich geschützten Grundrechtes begeht. Ich erlaube mir, Ihrer
Erklärung deshalb unverzüglich entgegenzusehen.
Abschließend bitte ich Sie um Mitteilung der
Anzeigenerstatter, da ich gegen diese nun meinerseits Anzeige erstatten möchte.
Hochachtungsvoll
Großheide, 23.05.2013
02-06-2013 om 23:51
geschreven door jantie 
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