"Der stärkste Ansporn zur Verbesserung der HD-Situation bei den Rassehunden wird ohne Zweifel der kritische und fordernde Käufer geben. Wenn er nicht mehr akzeptiert, dass in gewissen weitverbreiteten Rassen jeder fünfte Hund an HD leidet, sondern eine Kaufpreisminderung und die Übernahme der Behandlungskosten verlangt oder solche Tiere unter nachdrücklicher Rückforderung des vollen Kaufpreises gar an den Züchter zurückgibt, wird sich unter den Züchtern schnell die Erkenntnis verbreiten, dass es billiger und für den guten Ruf vorteilhafter ist, eine wirksame Zuchtplanung einzuführen, als weiter nach eigenem Gutdünken Hunde zu paaren und die Augen vor den schlechten Resultaten zu verschließen.
Auch der Gesetzgeber kann durch den Erlass und das konsequente Durchsetzen eines wirksamen Tierschutzgesetzes folgenreiche Änderungen des Zuchtverhaltens auslösen. Im weiteren sind die Rasseklubs auch dazu aufgerufen, die unsinnige Ehrung eines einzelnen Champion of Champions abzuschaffen und dafür diejenigen Züchter zu belohnen, bei welchen alle gezüchteten Hunde gesund und langlebig sind und einem vernünftigen Rassestandard entsprechen. Nicht der einzelne Spitzenhund garantiert eine gesunde Rasse, sondern eine breite Basis von gut entwickelten Tieren."
Zitat aus einem WDR-Bericht, vollständiger Text finden Sie hier: http://www.bloggen.be/hd/archief.php?ID=10
Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Torsten Goldbeck biete ich alle Leser ein aktuelles Urteil an im Bezug auf HD.
Haben Sie den Mut die Verantwortung für HD beim Züchter und beim Verein für Deutsche Schäferhunde zu belassen. Eine strengere Zuchtordnung würde die Krankheit bereits in wenigen Generationen zurückdrängen können. Der SV und seine Züchter sollen selber nach Lösungen für die kranken Tiere suchen, und dementsprechend auch die Kosten tragen, nicht die Käufer!
"Jeder Käufer eines rassereinen Hundes hat grundsätzlich Anrecht auf einen geistig und körperlich gesunden, und somit auch dysplasiefreien Hundes."
Wenn man einen Deutschen Schäferhund erwirbt, dann sicherlich nicht um ihn ein Plätzchen auf die Couch zu geben oder über Monate, oder sogar Jahre hinweg, viele schmerzhafte Behandlungen auszusetzen. Fordern Sie bereits beim Kauf ein gesundes Tier, kündigen Sie zum Zeitpunkt der Übergabe an, dass Sie einen Hund mit HD oder ED NICHT akzeptieren werden.
In diesem Sinne, jedem seinen gesunden DSH!
Lesen Sie hier das aktuelle Urteil: http://jantie.demeyere.googlepages.com/Urteil-HD-01.pdf
Und es wurde licht!
Die Entwicklung muss und wird weitergehen. Abwarten und Thee trinken, es wird schon!
Noch ein aktuelles Urteil: aus Hund & Jagd, besuchen Sie bitte die sehr interessante Webseiten: www.hund-jagd.de
Gericht bestätigt Anspruch auf Schadenersatz bei HD |
(huj) Das Amtsgericht Nürnberg hat mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 10. Juli 2008 (Az. 20 C 8767/07) dem Käufer eines Hundes Schadenersatz zugesprochen. Bei dem Hund wurde nach fünf Monaten Hüftgelenksdysplasie festgestellt. Ferner entschied das Gericht, dass gewerbsmäßige Hundezucht bereits dann stattfindet, wenn ein Züchter regelmäßig pro Jahr einen Wurf zieht. Der Kläger hatte im April 2007 zum Preis von 1000 Euro einen Rottweiler-Welpen gekauft. In der Folge machte er gegen den Züchter Gewährleistungsansprüche geltend. Diese lehnte der Züchter zunächst telefonisch, schließlich auch schriftlich ab. In der Klage ging es dann um die Auffassung des Klägers, dass HD einen Mangel im Rechtssinne darstellt. Der Hundekäufer wollte seine 1000 Euro zurück erhalten. Die Frage der gewerblichen Hundezucht und wann diese eintritt, war deshalb von Interesse, weil ein gewerblicher Züchter im Gegensatz zum privaten, gelegentlichen Züchter die gesetzlichen Gewährleistungszeiten nicht verkürzen kann. Bislang galt als Rechtsprechung, dass gewerbliche Zucht dann vorliegt, wenn ein Züchter drei Zuchthündinnen besitzt. Das Amtsgericht Nürnberg sieht die Schwelle zur gewerbsmäßigen Zucht bereits wesentlich früher; dann nämlich, wenn ein Züchter regelmäßig und zwar einmal pro Jahr züchtet. In dem Rechtsstreit argumentierte der Züchter, dass die Elterntiere des erkrankten Hundes frei von HD gewesen seien. HD könnte auch durch falsche Haltung oder zu viel Bewegung entstehen. Um dies zu klären, forderte das Gericht ein Sachverständigengutachten an. Im Urteil heißt es: "Zur Überzeugung des Gerichts ist dargetan, dass der Hund an einem erblichen Mangel leidet. Dieser lag bereits in der Anlage bei Gefahrübergang aufgrund erblich bedingter Genetik vor. Nicht belegt werden konnte die Behauptung der Beklagtenseite, dass dieser Mangel durch eine Fehlentwicklung (Treppensteigen, zu langes Ausführen) hervorgerufen wurde." Der Züchter muss nun dem Hundekäufer 1000 Euro erstatten und die Kosten des Verfahrens tragen. |
Sie sehen es, es geht doch! Dauert natürlich ein Weilchen, bevor auch die Richter einsehen, was Sache ist!
Haben Sie Mut! Auch Sie können Ihren Rechtsstreit gewinnen. |
23-09-2008 om 00:00
geschreven door jantie 
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