Mache einen Scherz über die
Vorstandsmitglieder und du fliegst aus dem Verein und kriegst den
Oberstaatsanwalt von Augsburg auf dem Dach gehetzt.
Betrügst du die gesamte Mitgliedschaft,
übergehst du alle ethischen und moralischen Werte, ganz zu schweigen von der
Richterordnung und die Vereinsstatuten, darfst zwei Jahre oder so zuschauen und
dann weitermachen wo du aufgehört hast. Warum denken wir da an sehr bekannte
SV-Zuchtrichter die weltweit reisen dürfen und auf Siegerschauen richten
dürfen?
Für alle Mitglieder die nicht auf Facebook
mitlesen können kopieren wir hier ein Gespräch:
Sehr geehrte Damen und Herren, mit heutiger
Mitteilung möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass vor dem
Richterehrenrat am 27.05.2014 nachfolgender sofort rechtsgültiger Vergleich
geschlossen wurde: der Betroffene, Klöpper Reimund, übt sein Richteramt für
zwei Jahre nicht aus. Ihre SV-Hauptgeschäftsstelle
Ja,ja so ist es halt, die Kleinen hängt man,
die Großen lässt man laufen, ist doch nichts neues.
Meine Meinung, der Betroffene sollte freiwillig
sein Ehrenamt abtreten, denn das was er getan hat, hat nichts mit Ehre zu tun.
... Ehrenamt hat im SV doch eine völlig andere
Bedeutung als landesüblich darunter verstanden wird
Richtig, dort ticken nicht nur die Uhren
anders
Gröööl ich werf mich weg, endgültig - da ist
jeder Euro Mitgliedsbeitrag ein Euro zuviel. da kann nur noch Meideverhalten
eintreten.
Wikipedia: Als Doppelmoral wird ein Normensystem
bezeichnet, das gleiches Verhalten ethisch unterschiedlich bewertet, je
nachdem, welcher Personengruppe die ausführende Person oder die betroffenen
Personen angehören oder je nachdem ob diese sich in einer öffentlichen oder
privaten Situation innerhalb oder außerhalb einer Sozialgemeinschaft befinden,
ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorhanden wäre. Die Doppelmoral kann sich
dabei explizit in einem moralischen Code niederschlagen, der eine
unterschiedliche Wertordnung abbildet, oder implizit im moralischem Empfinden,
im Verhalten und in den Werturteilen Einzelner. Entscheidendes Merkmal ist,
dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Von einer Doppelmoral kann immer dann gesprochen werden,
wenn unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe verwendet werden, obwohl die der
Bewertung zugrunde liegenden Sachverhalte (strukturell) gleichartig sind. Der
Begriff geht also über die unterschiedliche Bewertung von eigenem Verhalten und
Fremdverhalten oder zwischen dem Verhalten, das eine Person von anderen
einfordert und demjenigen, das sie selbst zeigt (Heuchelei), hinaus. Geht es um
einen Widerspruch zwischen tatsächlich befolgter und nach außen hin vertretener
Moral, wird stattdessen eher von Bigotterie gesprochen.
08-06-2014 om 12:02
geschreven door jantie 
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