Die Initiativgruppe SV (gegründet aus dem allerseits
bestehenden Bedürfnis der SV-Mitglieder heraus die Vereinsspitze zu animieren
endlich gemäss Rechts- und Verfahrensordnung sowie andere Vereinsordnungen
tätig zu werden und Verstösse und Machtsmissbrauch von Amtsinhabern zu ahnden),
hat folgenden Brief veröffentlicht. Wir hoffen, dass eine Präsentation auf unser
Weblog nichts im Wege steht, sonst entfernen wir diesen auf einfacher Nachfrage.
An den Bundesvorstand des Vereins für
Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
per E-Mail
info@schaeferhunde.de
en.waltrich@t-online.de
vom.emsbogen@t-online.de
lothar.quoll@googlemail.com
ptacke@treucon-gmbh.de
sylviogrimm@msn.com
Sehr geehrte Herren,
laut Veröffentlichung auf der Homepage der
WUSV wird der SV-Richter Ansgar Kartheiser am 21.07.2013 auf der belgischen
Siegerschau als Richter fungieren. Es ist bekannt, dass gegen Herrn Kartheiser
ein vereinsgerichtliches Verfahren läuft welches sich seit April 2012 in der
Berufungsinstanz befindet. Laut dem erstinstanzlichem Urteil, welches uns
vorliegt, hat das Rechtsamt in diesem Verfahren den Antrag gestellt, Herrn
Ansgar Kartheiser aus dem Verein auszuschließen. Das Verhalten des Herrn
Kartheiser ist also nach der Auffassung des Rechtsamtes und damit auch des
Bundesvorstandes derart grob satzungswidrig gewesen, dass seine weitere
Mitgliedschaft abgelehnt wurde.
Gemäß III Ziffer 1.1. der SV-Richterordnung
entscheidet über die Freigabe eines SV-Richters die Hauptgeschäftstelle soweit
seitens des zuständigen Fachwartes - also im vorliegendem Fall des Bundeszuchtwarts
- die Zustimmung für diesen Auslandseinsatz erteilt wird. Erteilt der Fachwart diese
Zustimmung nicht, entscheidet der Vorstand, ob die Zustimmung erteilt werden
kann. In der Bundesversammlung 2012 waren Sie als Bundesvorstand es, der den
Antrag gestellt hat, diese Regelung dahingehend zu ergänzen, dass ein
Rechtsanspruch auf eine Richterfreigabe nicht besteht. Diese Ergänzung war - so
dachten wir zumindest - insbesondere für derartige Fälle gedacht und um
kostenaufwendige Gerichtsverfahren zu vermeiden bzw. auszuschließen. Wöfür haben
sie diese Ergänzung beantragt und durchgesetzt?
Die Freigabe steht nach unserer Auffassung in
einem eklatanten Widerspruch zu der seitens des Rechtsamtes (und damit auch des
Bundesvorstandes) vertretenen Auffassung, dass Herr Kartheiser nicht mehr
würdig ist, ein Mitglied des SV e.V. zu sein. Es vereinbart sich nicht, einerseits
den Vereinsausschluss des Herrn Kartheiser anzustreben und ihm anderenseits die
Erlaubnis zu erteilen, international als Zuchtrichter und damit als
Repräsentant des deutschen SV e.V. aufzutreten.
Mit dieser Freigabe wird unserer Meinung nach
das laufende Berufungsverfahren ad absurdum geführt.
Bitte erläutern Sie uns Ihre Gründe für diese
außergewöhnliche Entscheidung!
Mit
freundlichen Grüßen
Initiativgruppe SV
25-06-2013 om 18:45
geschreven door jantie 
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