Es sieht so aus, als würden unsere
Informationen wieder einmal allerseits bestätigt werden. Es folgt das uns nun zugeleitete
Schreiben
vom SV an die Richter, nachdem es keine Freigaben für nicht der FCI
angeschlossenen Ländern mehr geben kann. Ein ehemaliger
Vereinswirtschaftswart hätte es wie folgt formuliert: "Die FCI hat auf der
ganzen Linie obsiegt!" Wir bedanken uns recht herzlich für die freundliche
Zustellung. Im Rahmen einer notwendigen Offenheit und einer völligen
Transparenz in unserem gemeinnützigen Verein müssen wir diese Anweisungen mit
unseren Lesern teilen. Was ändert sich? Es informiert der Geschäftsführer
Hartmut Setecki wie folgt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit den Freigaben für Richter des SV für Auslandseinsätze,
insbesondere für WUSV-Vereine, die nicht dem nationalen FCI-Mitgliedsverein
angehören, möchten wir Sie heute über eine grundlegende Änderung informieren.
Konnten entsprechend einer Übereinkunft mit der FCI bis zum 31.12.2019
solche Freigaben durch den SV auch für WUSV-Mitgliedsvereine erteilt werden,
die nicht dem nationalen FCI-Verein angehören, so hat die Situation
zwischenzeitlich eine grundsätzliche Änderung erfahren.
Durch unseren Dachverband, den Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH),
wurden wir offiziell angewiesen, es mit sofortiger Wirkung, spätestens aber ab
dem 01.01.2020, zu unterlassen, Richter des SV bei WUSV-Vereinen in Ländern
einzusetzen, in denen ein Kennel Club entweder Mitglied der FCI ist oder ein
Kooperationsvertrag mit der FCI geschlossen hat und dem der WUSV-Verein nicht
angeschlossen ist.
Infolgedessen waren wir gezwungen, die entsprechenden Freigaben für den
Einsatz von SV-Richtern zurückzunehmen.
Als vielbeschäftigte Amtsträger können Sie nicht zusätzlich immer auch noch
einen aktuellen Stand über bestehende FCI-Mitgliedschaften haben und so folgen
wir gerne der Anregung, die im Rahmen der zurückliegenden Zuchtrichter- und
Körmeistertagung vorgetragen wurde, um für die Mitglieder des Richterkorps
weitestgehend Handlungs- und Verhaltenssicherheit zu ermöglichen.
Bei Terminanfragen ausländischer Vereine, die mit Ihrem Terminkalender in
Einklang zu bringen sind, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
Sie merken den Termin vor und weisen
den anfragenden Verein darauf hin, dass Sie den Termin gerne für einen
befristeten Zeitraum (3 oder 4 Wochen) reservieren. In dieser Zeit muss der
Antrag auf Freigabe gestellt werden und die Freigabe bei Ihnen vorliegen,
andernfalls ist die Vormerkung hinfällig. Bitte beachten Sie, dass Freigaben
für Einsätze bei FCI-Veranstaltungen (CACIB, CAC) über die VDH-Geschäftsstelle
in Dortmund beantragt werden müssen!
Bei der Bearbeitung des Antrags auf
Freigabe kann durch die SV-Hauptgeschäftsstelle auch geprüft werden, ob zum
aktuellen Zeitpunkt eine FCI-Mitgliedschaft besteht. Andernfalls müsste die
Freigabe abgelehnt werden. Sofern innerhalb dieser Frist keine Freigabe von der
SV-Hauptgeschäftsstelle bei Ihnen vorliegt, wäre die Terminvormerkung
aufzuheben. Reisevorbereitungen (Flugbuchungen, etc.)
Hier raten wir dringend dazu, Ihrerseits
für die Kosten nicht in Vorlage zu gehen, sondern entweder die Buchungen durch den
einladenden Verein vornehmen zu lassen oder sich die Kosten der Flugtickets,
etc. im Vorfeld erstatten zu lassen. In jedem Fall sollte eine
Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden!
Wie oben bereits erwähnt, können Freigaben für Richtereinsätze bei
Vereinen, die nicht der FCI angeschlossen sind, nicht erteilt werden. Aktuell
handelt es sich dabei um folgende Vereine/Länder (Aktualisierungen/Änderungen
vorbehalten):
German Shepherd Club of Egypt GSDCE Ägypten
Societe Algerienne Du Chien De Berger Allemand (SACBA)
Algerien
Association of German Shepherd Breeder Clubs in Bosnia
and Herzegovina Bosnien-Herzegowina
Bulgarischer Verein für Deutsche Schäferhunde (BSV) Bulgarien
German Shepherd Dog League of Great Britain
Großbritannien
National German Shepherd Working Dog Ass. - GSA
Ireland Irland
Verband der Vereine des Deutschen Schäferhundes Japan (JPDS) Japan
German Shepherd Schutzhund Club of Canada Kanada
Kuwait K9 Association (KK9A) Kuwait
German Shepherd Dog Owners Association Malaysia - GSDOAM Malaysia
Club Canofilo Mexicano de Pastor Aleman, A.C. Mexiko
GSD Association of Mongolia Mongolei
German Shepherd Dog Advisory Council (Inc.) Neuseeland
Federación Canofila De Perros Pastores Alemanes-Panamá (FCPA) Panama
Pastor Alemao Clube de Portugal Portugal
Real Club Español del Perro de Pastor Alemán (Real CEPPA) Spanien
German Shepherd Dog Federation of Southern Africa Süd
Afrika
Korean Kennel Club (KKC) Süd Korea
Taiwan Kennel Association (TKA) Taiwan [Rep. China]
Deutsche Schäferhunde Rasse und Sport Verein (ACKISD) Türkei
Zentralclub für Deutsche Schäferhunde der Ukraine Ukraine
United Schutzhund Clubs of America Verein. Staaten von Amerika
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und stehen für
Rückfragen (bitte per E-Mail an sekretariat@schaeferhunde.de) gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Hartmut Setecki"
21-12-2019 om 11:43
geschreven door jantie 
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