Wir können
nicht àlle Zuchtschauen besuchen, und sind deshalb auch angewiesen auf den
Berichten vieler SV-Mitglieder, um ihre Eindrücke zu schildern und alsdann ihre
persönliche Kritiken am Veranstalter, am Richter und sonstige Gegebenheiten zum
Besten zu geben.
Bei der
hiesigen Zuchtschau wo, sagen wir mal Bekannten von uns laufen würden - war
unser Cover fast aufgeflogen und wir mussten nach einer Drohung wegbleiben. Gut
das anderen nun trotzdem über Saive berichten wollen.
Hat eine
Zuschrift vor wenigen Tagen Herrn Scharschmidt noch angegriffen, so werden seine
Aktionen/Urteile heute gelobt. Oder wie man es nie allen recht machen kann.
Wichtig wird es bleiben, darauf zu achten, dass die Richter NICHT ihre eigenen
Hunde und die ihrer Freunde bewerten und hochpuschen, deshalb braucht man (wie
mehrfach an dieser Stelle gefordert!) ein(e) Ombudsmann/Ombudsfrau der/die alle
Anzeigen über solche Urteile sammelt.
Leserzuschrift über die Zuchtschau in Saive-Belgien
am 25.05.2017:
Auf der Zuchtschau in Saive hat der
Zuchtrichter Karl-Heinz-Gladbach in der Gebrauchshundeklasse Rüden (Varietät
Langstockhaar mit Unterwolle), einen Hund aus eigener Zucht, auf den 1. Platz
aufgerufen und zum Sieger gekürt. Laut SV-Doxs ist der Rüde 66,5 cm groß,
wirkte aber wesentlich größer.
Auf den Plätzen dahinter folgten Rüden, die
dem Rassestandard anatomisch besser entsprachen. Beispielsweise ein Rüde, der
auf Platz vier aufgerufen wurde, ein mehrfacher Klassensieger und laut SV-Doxs nur
63 cm groß (Solo von Hamyar). Nur durch zahlreiche Proteste seitens der
Zuschauer konnte der Hund einen Platz gewinnen.
Ich habe, um Herrn Gladbach ein wenig zu
entlasten, viel recherchiert. Bedauerlicherweise konnte ich nirgendwo eine Ausnahmeregelung,
ein Schriftstück oder Ähnliches finden, aus dem hervorgeht, dass die von Herrn
Gladbach gezüchteten Tiere von der Größenregelung ausgeschlossen sind.
Scheinbar baut der Herr, vielleicht
altersbedingt, auch mental extrem ab. In der Gebrauchshundeklasse Rüden
(Langstockhaar) waren sechs Rüden im Ring. Bei der Besprechung der Hunde hat er
jedoch fortwährend nur von fünf Rüden im Ring gesprochen. Er vergab über das
Mikrofon, laut und deutlich, allen im Ring stehenden fünf Hunden die Note V.
In Wirklichkeit haben jedoch sechs Hunde am
Wettbewerb teilgenommen. Auch der sechste Hund hat natürlich die
Höchstbewertung V erhalten, ohne dass dieser überhaupt wirklich mitgezählt
wurde. Aber realisiert hat Herr Gladbach dies vermutlich bis heute nicht.
Jetzt mal Hand aufs Herz. Entweder kann der
verehrte Herr nicht bis sechs zählen, oder er hat altersbedingt eine extreme
Sehschwäche. Man sollte ihm schon zugutehalten, dass sechs Hunde, auf einmal zu
richten, eine besondere Herausforderung darstellt .
Gemäß dem Beschluss der
SV-Bundes-Versammlung vom 23.05.2017 sollen Richtertätigkeiten bei
offenkundigen gesundheitlichen Einschränkungen, welche die ordnungsgemäße
Ausübung des Richteramtes nicht zulassen, erlöschen.
Aus Respekt vor der Rasse und aus Respekt
vor dem Amt, sollte Herr Gladbach, wenn er ansatzweise Courage besitzt, sein
Amt freiwillig ruhen lassen.
Lieber Herr Gladbach, retten Sie, was noch
zu retten ist!
Es ist nichts persönliches lieber Herr
Gladbach, denn sonst hätte ich detailliert über Ihren autoritären Führungsstil
innerhalb Ihrer OG, oder Stichwort Ingrid, ... beispielsweise berichtet.
Hier geht es einzig und allein um unsere
beliebte Rasse und Fairness!
Zu Herrn Scharschmidt:
Persönlich war ich leider nicht vor Ort,
mein Hund musste seine IPO2 Prüfung ablegen, aber zurück zum Thema.
Nonstop meckern wir, dass die Richter sich
gegenseitig decken und unterstützen. Wenn es einer ausnahmsweise nicht tut und
indirekt konstruktive Kritik an seinem Kollegen übt, passt es uns natürlich
auch nicht.
Gerade in diesem Fall finde ich es
besonders mutig von Herrn Scharschmidt, dass er das Kind beim Namen nennt. Es
ist nicht im Sinne des Deutschen Schäferhundes, wenn Hunde, die dem
Rassestandard nicht mal ansatzweise entsprechen, trotzdem hohe Bewertungen
erhalten (In diesem Fall eine Note V auf der Hauptzuchtschau).
Was würde es dem Deutschen Schäferhund
nutzen, wenn man aus Höflichkeit und Nettigkeit, seine tatsächliche Meinung
über den Hund nicht äußert. In diesem besonderen Fall würde der/die
Eigentümer(in) eventuell fleißig mit der Hündin Würfe ziehen, mit der
Siegerschaubewertung der Mutterhündin auch noch für den Wurf werben und als
Endergebnis haben wir massenweise anatomisch inkorrekte Hunde. Die Folgen wären
für die Hunde und für die Rasse auf Dauer katastrophal!
Wir sollten lernen, immer neutral abzuwägen
und uns immer als Hundesportler(in) im Sinne der Rasse entscheiden.
Mit sportlichen Grüßen,
Ende des Leserbriefes
Für die in
dieser Veröffentlichung/Leserzuschrift zum Ausdruck kommende und dargelegte Meinung
übernehmen wir nicht die Verantwortung, wir unterstützen lediglich die
Philosophie der freien Meinungsäusserung, die sich auch SV-Amtsträger zu
unterwerfen haben.
Wie auch im
Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts zu Koblenz in der Sache
Kartheiser/Demeyere begründet wurde: Werturteile
sind von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 Abs. 1 GG
gedeckt, soweit sie nicht zugleich darauf gerichtet sind, die Persönlichkeit
herabzusetzen, zu diffamieren oder formal beleidigend sind. Insoweit ist eine
Interessenabwägung erforderlich. Eine sachliche Kritik ist nicht
widerrechtlich.
28-05-2017 om 17:51
geschreven door jantie 
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