Obwohl Richter
(Zuchtrichter sowie Leistungsrichter) von unbescholtenem Benehmen sein sollten,
dürfen sie sich im SV u.a. der Körungsmanipulationen wie Hans-Jürgen Begier,
der Steuerhinterziehung und des Sozialbetrugs wie Reinhardt Meyer und der
persönlichen Bereicherung wie Ansgar Kartheiser schuldig machen, trotzdem bleiben
diese Richter dem SV, nach halbherzigen Ermittlungen eines wohl kaum ordnungsgemäß
funktionierenden Rechtsamt die über Jahre hinweg gehen (!), in sehr hohen
Ämtern erhalten, es wird sie nichts im Wege gelegt. Wie bei der geschriebene
Prüfung von Lübz-Bobzin, wofür die Ausbildungsstufen der Hunde bis heute nicht
aberkannt wurden, die Teilnehmer nicht bestraft wurden, und der Betrug nicht
restlos aufgeklärt ist, müssen die alten gemeinsamen Interessen gesichert
werden, im Sinne von: Wir haben doch
alle schon einmal ein wenig nachgeholfen, da müssten sonst ALLE gehen! Wer hat
hier schon eine weiße Weste?!
Macht man aber einen kleinen
Scherz, publiziert man als kleines Mitglied eine Parodie, allerdings mit sehr eindringlicher
und unmissverständlicher Botschaft über die im SV tolerierte bzw. nicht
geahndete, aber durch PETA unter Beweis gestellte (gesetzeswidrige!) Verwendung
von Teletaktgeräten, so fliegt man aus dem Verein, und zwar sofort und dies innerhalb
von drei/vier Monaten.
Der Witz dabei? Das
lästige Mitglied, dass nichts mehr oder weniger getan hat als seine Pflicht und
in zahllosen Beiträgen den Finger gelegt hat in die eiternde Wunden von Amtsmissbrauch,
persönliche Bereicherung, geschriebene Prüfungen, HD/ED-Betrug und dergleichen,
soll selber für seinen Rausschmiss noch bezahlen und sofort zur Kasse gebeten
werden, und zwar ordentlich. (Inhalt des Schreibens von Hartmut Setecki, siehe
bitte weiter unten.) Bei immer stärker schwindenden Mitgliederzahlen muss das
Geld ja irgendwo rausgequetscht werden um das Überleben des Vereins noch eine
Weile zu sichern, das Ende des Vereins noch ein wenig aufzuschieben. Absurd! Und
nur möglich in einem sehr kranken Verein.
Genauso wie die
Vereinigten Staaten nicht fertig werden mit den WikiLeaks von Julian Assange,
oder mit den Veröffentlichungen von whistleblower Edward Snowdon, so weiß der
SV nicht wie er umgehen soll mit dem Glockenläuter von Bloggen.be/hd aus
Belgien.
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Sie glauben doch nicht
wirklich, Herr Setecki, dass nachdem Sie alle meine ordnungsgemäßen und
schriftlich vorgelegten und detaillierten Anzeigen über Manipulationen und
Betrug im SV (ordnungswidrig!) nicht einmal empfangsbestätigt haben, von mir
überhaupt einen Cent bekommen werden. Sie haben meine Briefe nicht einmal
beantwortet, Sie haben meine Vorwürfe nicht ernst genommen und haben in keiner
meiner Anliegen ermittelt. Somit haben Sie und der gesamte Vorstand mir als ordentliches
Mitglied gar nicht anerkannt oder gemäß den Vereinsverordnungen behandelt. Wie
können Sie nun erwarten, nachdem Sie sich selber an keiner der vorgeschriebenen
Ordnungen gehalten haben, dass ich Ihre absurde Forderung Folge leisten würde?
Sie haben versäumt gemäß alle SV-Verordnungen zu handeln, verlangen von mir
aber, dass ich für Ihre Versäumnisse bezahle? Sie wollen Vereinsverordnungen
durchsetzen, die sie selber nicht respektieren? Sie messen mit zweierlei Maß,
Herr Setecki.
Sollten Sie meine schriftliche Anzeigen alle ordnungsgemäß bestätigen (was
Sie innerhalb von 6 Wochen hätten tun sollen: siehe bitte Auszug Rechts- und Verfahrensordnung
des SV : § 10 Einleitung und
Eröffnung von Verfahren, vorläufige Maßnahmen (4)
Erfolgt eine Anzeige bei der Hauptgeschäftsstelle, so hat diese innerhalb von 6
Wochen den Anzeigenden darüber zu benachrichtigen, wenn sie die Anzeige für
offensichtlich haltlos hält. Gibt die HG das Verfahren an das Rechtsamt ab,
informiert dieses den Anzeigenerstatter über den Eingang der Anzeige. Wenn
möglich sollte der Anzeigenerstatter zu diesem Zwecke eine E-Mail-Adresse
angeben...) und die darin enthaltene Vorwürfe vollends überprüfen, anschließend
beispielsweise Herr Begier, Herr Meyer, und Herr Kartheiser (nicht exhaustiv) gemäß
den Vereinsordnungen den Verein verweisen, genauso wie alle die den Verein und
seine Plattformen wie angezeigt für ihre eigene gewerbliche Interessen missbrauchen,
werde ich mir anschließend die Zahlung der Kosten dieses unwürdige Vereinsordnungsverfahren
noch einmal überlegen. Gerechtigkeit, da angewandt wo nötig, ist mir durchaus
etwas wert.
Wortlaut des Schreibens des
Hauptgeschäftsführers des SV:
Augsburg,
06.02.2014
Ihr Vereinsordnungsverfahren
vor dem VBG-Süd mit dem Aktenzeichen: VGS
04/13, VGS 3/13
Sehr
geehrter Herr Demeyere,
mit dem
am 28.01.2014 rechtskräftig gewordenem Urteil sowie Beschluss vom 13.09.2013
des Verbandsgerichts Süd wurde beschlossen, dass die Kosten des Verfahrens zu
tragen haben. Die Kosten des Verfahrens betragen:
Vorsitzende
VBG Süd: 372,00
Beisitzer
des VBG Süd: 279,00
Auslagen Gericht: 22,10
Kosten insgesamt/Ihr
Zahlbetrag: 673,10
Wir bitten Sie, den errechneten Betrag in Höhe von
673,10 auf eines der u.a. Konten, unter Angabe des Aktenzeichens OV Demeyere,
Jan, bis zum 06. März 2014 zu
überweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
unterschrieben von Hartmut Setecki
11-02-2014 om 10:14
geschreven door jantie 
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