Nun
folgt an dieser Stelle ein weiteres Schreiben.
Wir
enthalten uns von jeglichem Kommentar!
Bilden
SIE sich selbst Ihrer Meinung!
Zunächst
habe ich Herrn Dworschak über einen Mittelsmann versprochen das mir initiell vorgelegte
Schreiben NICHT zu publizieren. Das habe ich auch aus Respekt nicht getan.
Was mir
heute, aus einer völlig anderen Quelle erneut vorgelegt wird, ist nicht das
Schrieben worauf vor Tagen Bezug genommen wurde, sondern ein Bericht der
bereits im Internet unter Sportsfreunde fleissig verteilt wurde. Unbehelligt
von alldem möchte ich Herrn Dworschak für seinen Mut bedanken.
From:
"Dworschak Klaus" <dworschak@ernst-gun.de>
To: "Büro
SV" <buero@sv-kandt.de>; <en.waltrich@t-online.de>;
<vom.emsbogen@t-online.de>; <ptacke@treucon-gmbh.de>; "Sylvio
Grimm" <sylviogrimm@msn.com>; <Reimey@aol.com>;
<hpschweimer@kabelmail.de>; <ebel@sv-lg02.de>;
<georg.zum.felde@t-online.de>; <w.felten@sv-lg05.de>;
<fidelius@t-online.de>; <norbert.feeser@gmx.de>;
<wolfg.lauber@t-online.de>; "Heinz Scheerer.gmx"
<heinz-scheerer@gmx.de>; <koenig.helmut@gmx.de>;
<harald.hohmann@vonmelanchthon.de>; <hruedenauer@t-online.de>;
"Walter Lenk" <walter.lenk@gmx.de>;
"Thomas Teubert" <Thomas.Teubert@t-online.de>;
<arsatzmann@freenet.de>; <vorsitzender@svlg19.de>;
<k.schult@greifswald.de>; <h.grube@t-online.de>;
<walter@hoffmannswelt.de>; <scheldw@gmx.de>; <papebernd@web.de>
Cc: "SV-HG,
Setecki Hartmut" <hartmutsetecki@schaeferhunde.de>; "Dworschak
Klaus" <dworschak@ernst-gun.de>
Sent: Tuesday,
August 28, 2012 4:29 PM
Subject: WG: Ethik, Anstand und Moral im SV
Sehr geehrte
Herren des SV-Vorstandes, sehr geehrter Herr Hauptgeschäftsführer Setecki, sehr
geehrte Kollegen des VWA,
die Ereignisse
der vergangenen Woche wie die Reaktionen bei unserer LGA am vorvergangenen
Wochenende veranlassen mich dazu, den SV-Vorstand danach zu fragen, wie sich
die Mitglieder des SV-Vorstandes das weitere Vorgehen um den Bundeszuchtwart
Reinhardt Meyer vorstellen?
Nach Unterredung
mit einigen Kollegen - Landesgruppenvorsitzende - ergeht es auch ihnen so, dass
wir permanent mit dieser Debatte, die zwischenzeitlich als Dauerbrenner auch im
Internet behandelt wird, uns zu befassen haben.
Wir werden in der
Argumentation, was den Vorstand bewegt, Herrn Meyer weiterhin das Vertrauen als
Bundeszuchtwart zu schenken, völlig alleine gelassen. Sind wir doch als
LG-Vorsitzende auch ein Teil im Führungssegment des SV, gewählt von einer
großen Anzahl unserer Mitglieder. Wir sollen vom Grunde her, ohne dass wir die
Beweggründe kennen, weiterhin die Entscheidung des Vorstandes stützen und in
diesem Sinne verteidigen, ohne dass wir nur ansatzweise daran beteiligt oder
davon informiert werden.
Aufgrund der
öffentlichen Debatte einhergehend mit entsprechenden Veröffentlichungen im
Internet wird es für mich zunehmend schwieriger, diesen Kurs mitzutragen.
Seit letzten
Freitag, 24.08.2012, mit der öffentlichen Verhandlung in Kassel gegen Herrn
Meyer und dessen Verurteilung und der darauffolgenden Veröffentlichung im
Internet ist wieder keinerlei Information an uns als LG Vorsitzende geflossen.
Wir werden mit 2-3 dürren Sätzen - die auch als Info für die Mitglieder auf der
SV HP formuliert sind, abgespeist, während im Internet eine fundierte
Zusammenfassung des Geschehens nachzulesen ist.
Ich sehe für mich
folgende Problematik:
Es ist eine
Verurteilung mit Schuldeingeständnis durch Verfahrensbeendigung gegen Zahlung
einer nicht unerheblichen Geldbuße in Form von 90 Tagessätzen erfolgt.
Nach den mir
vorliegenden Informationen gilt, wer eine Zahlung von mehr als 15 bis 90
Tagessätzen zu leisten hat, als vorbestraft ohne dass es zu einer
Veröffentlichung im Bundeszentralregister kommt, das erfolgt erst ab 91
Tagessätzen, ändert aber nichts an der Begrifflichkeit.
Durch die
andauernde öffentliche Debatte über Schuld oder Unschuld des Bundeszuchtwartes
ist dem Verein bereits erheblicher nicht wieder gutzumachender Schaden
entstanden.
Wenn also der
Vorstand sich mit dem Gedanken trägt, das Amt des Herrn Meyer als
Bundeszuchtwart zu bestätigen, hat der Vorstand abzuwägen ob das begehrte
Interesse des einzelnen höher anzusetzen ist als das Wohl der Allgemeinheit, in
diesem Falle des Vereins. Im Falle der Verurteilung mit einem
Schuldeingeständnisses einhergehend mit der Begrifflichkeit des
Vorbestraftseins ist m.E. das Wohl des Vereins höher einzuschätzen.
Das Amt des
Bundeszuchtwartes des Vereins für Deutsche Schäferhunde ist ein Vorstandsamt
und gleichzusetzen mit einem öffentlichen Amt, dementsprechend hoch ist auch
der moralisch, ethische Anspruch. Wer so ein Amt besetzt, sollte sich darüber
im Klaren sein, dass das Wohl des Vereins grundsätzlich höher anzusiedeln ist als
das Begehren des einzelnen.
Spitzenleute in
Politik und Wirtschaft sind sich üblicherweise dessen bewusst und lassen,
bereits bei begründetem Anfangsverdacht, ihre Ämter bis zur endgültigen Klärung
ruhen ohne dass es einer Verurteilung bedarf. Dieser moralische Anspruch sollte
eigentlich auch in unserem Verein seine Gültigkeit besitzen, .... dachte ich
zumindest.
Natürlich gilt
für jedermann die Unschuldsvermutung, das ist unbestritten im
Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 und Art. 28) manifestiert. Es
muss aber auch klar sein, dass die Unschuldsvermutung eine juristische
Definition ist, die gerade nicht in Konkurrenz zur Ausübung eines öffentlichen
Amtes steht. Das Ausüben eines derart wichtigen Amtes wie das des
Bundeszuchtwartes des SV muss frei von jeglicher persönlicher Belastung sein!
Für mich ergibt
sich folgendes Fazit:
Am vergangenen
Freitag, den 24.08.2012 wurde Herr Meyer wegen Betruges verurteilt, der
Vorstand hält aber anscheinend an der Person Reinhardt Meyer fest, obwohl noch weitere schwerwiegende
strafbewerte Vorwürfe wie z.B. die Angelegenheit Yamada, im Raum stehen. Bei
der bisherigen Entscheidungsunlust des Vorstands und der offenkundigen
Nibelungentreue einiger Vorstandsmitglieder ist nichts anderes zu erwarten.
Herr Meyer wurde
wegen Betruges verurteilt und gilt als vorbestraft, eigentlich sollte man von
ihm erwarten können, dass er sich der Würde seines Amtes bewusst ist, und
entweder sofort sein Amt zur Verfügung stellt oder aber bis zur Klärung der
weiteren noch im Raum stehenden Vorwürfe sein Amt ruhen lässt. Dass Herr Meyer
gegen die Richterordnung verstoßen hat, ist, so denke ich, unbestritten, IV,
1.3 SV-RO ....ist zu kollegialem und tadelfreiem Auftreten innerhalb und außerhalb des Vereinsbereichs
verpflichtet.
Natürlich steht
in unseren Satzungen und Ordnungen im Wortsinne nichts von Ethik, Anstand und
Moral. Wenn der Vorstand und wir als leitende Funktionsträger dieses Vereins
uns unserer Verantwortung nicht bewusst sind, dann haben wir in diesen Ämtern
nichts verloren!
Will der Vorstand
nicht den letzten Rest von Glaubwürdigkeit verlieren, so hat bis zum Beginn der
größten und wichtigsten Zuchtveranstaltung unseres Vereins sowie der gesamten
Schäferhund Welt am kommenden Donnerstag, den 30.08.2012 in Ulm, eine eindeutige
Reaktion für den gesamten Verein und seiner Mitglieder im SV sowie ebenso
richtungsweisend für die WUSV zu erfolgen.
Vorsorglich weise
ich noch auf folgendes hin:
- Der
Vereinswirtschaftswart hat in der VWA Sitzung im April sehr deutlich und
nachdrücklich sowie bei der diesjährigen Bundesversammlung darauf hingewiesen,
dass Vereinsmitglieder, also auch Zuchtrichter, die als Hundehändler tätig sind
und entsprechend vom Verein n i c h t sanktioniert werden, zu einer Gefährdung der
Gemeinnützigkeit des Vereins führen können.
Im Falle des
Verlustes der Gemeinnützigkeit des SV droht dem Verein erheblicher finanzieller
Schaden. Der Vorstand des Vereins, der diesen auch rechtlich vertritt, kann bis
zu seinem persönlichen Vermögen in der Haftung stehen.
Ich zitiere:
Rechts und
Verfahrensordnung § 6 1 Absatz b Ein Ausschluss kann erfolgen...
Bei
festgestellter Tätigkeit als gewerbsmäßiger Hundehändler oder Vermittler.
- Bei der Neuwahl
des Vorstandes im Dezember 2010 hat Herr Reinhardt Meyer, meine ich mich erinnern
zu können, auf die Frage eines Delegierten nach dem Stand seiner Verfahren
geantwortet, alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe wären geklärt und erledigt.
Sollte hier Herr Meyer die Bundesversammlung belogen haben? Auch auf die Fragen
von Amtsträgern in verschiedenen VWA-Sitzungen nach der Nachhaltigkeit der
Vorwürfe gegen ihn, gerichtet an das Rechtsamt und die Staatsanwaltschaft, hat
er immer sinngemäß geantwortet "an der Sache ist nichts dran".
Ich zitiere:
Rechts und
Verfahrensordnung § 6 1 Absatz h Ein Ausschluss kann erfolgen...
Bei wissentlich
falschen Angaben, gegenüber Vereinsorganen, der Hauptgeschäftsstelle und dem
Rechtsamt.
- Der Vorstand
hat keine weitergehende vertrauensbildende Maßnahme bei der Posse um ein
mögliches Richtergremium für die diesjährige Bundessiegerzuchtschau sowie dann
doch die Ein-Richter-Besetzung getätigt.
Sollte der
derzeit amtierende SV-Vorstand weiter an einem verurteilten, vorbestraften
Straftäter der den deutschen Staat und damit uns alle betrogen hat, festhalten,
würde ich als Vorsitzender der Landesgruppe Bayern-Nord dem amtierenden
Vorstand das Vertrauen entziehen und mich entsprechend distanzieren.
Ich weiß nicht,
ob ich mit dieser Meinung alleine im VWA stehe, ganz sicher stehe ich nicht
alleine mit dieser Meinung bei weiten Teilen der Mitgliedschaft; vielleicht
kann der eine oder andere Kollege seine Meinung hierzu äußern. Wegen der
Dringlichkeit der Meinungsäußerung gegenüber unseren Mitgliedern gerade jetzt
anlässlich der BSZ bitte ich um eine schnelle Antwort zu meiner Frage in Absatz
1
Mit freundlichen
Grüßen
Klaus Dworschak
Vorsitzender
Landesgruppe Bayern-Nord
Telefon: 09831
8006-23
Telefax: 09831
8006-723
E-Mail:
dworschak@ernst-gun.de
Kopie
des Originals dieses Schreiben finden Sie an dieser Stelle: http://gsd-legends.eu/Varia/Brief-LG-Vorsitzender.doc
29-08-2012 om 15:51
geschreven door jantie 
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