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Stachelhalsbänder und Co verboten
Mehr Tierschutz.
Der Bundesrat hat am 25.06.2021 der "Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung" zugestimmt.
Darin enthalten ein Verbot von Stachelhalsbändern und andere für die Hunde schmerzhaften Mitteln bei Ausbildung, Training und Erziehung von Hunden.
Zitat "Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.
Aus der Begründung: "Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurteilen die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden als nicht tierschutzkonform. Insofern ist die Verwendung von Stachelhalsbändern oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln als tierschutzwidrig zu verbieten."
Eine weitere Änderung der TierSchHuV betrifft § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten Abschnitt drei.
Der Text des Abschnitts: Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
wird ergänzt mit: "regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich".
Hiermit wird der Anspruch von einzeln gehaltenen Hunden auf Sozialkontakte zu anderen Hunden gestärkt, auch wenn die Ausschlussgründe sehr schwammig formuliert sind.
Wer selber nachlesen möchte, hier der Link zum Dokument des Bunderates:
https://dserver.bundestag.de/brd/2021/0394-21B.pdf
15-10-2021 om 00:00
geschreven door jantie 
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