Auf freundliche Frage von Professor Messler
veröffentlichen wir an dieser Stelle gerne seinen Leserbrief. Wichtig sind die
Farben und Unterstreichungen!
Wir bedanken uns recht herzlich für die
neutrale und sachliche Einschätzung über die äusserst merkwürdige Auffassung
unserer Amtsträger und Zuchtverantwortlichen (samt Bundesdelegierten die lediglich
das abstimmen was ihre gute Freunde sie ins Ohr flüstern), man könnte die
Bekämpfung der Übergrösse mit süsses Nichtstun
wirkungsvoll bekämpfen. Wir haben in unzählige Berichte seit Jahren ein
Rückkehr auf die Mittelgrösse von 62,5 Zentimeter gefordert und belächelt wie
in den Körbüchern ALLE Zuchtrüden komischerweise genau 65 cm. aufweisen, da wo
sie sich im Realleben die 70 Zentimeter annähern.
Nun folgt der Leserbrief:
Thema: Aussetzung der Grösse/Standardänderung
In einem Verein, in dem akzeptiert ist,
dass 67-65= 0 ist verwundert nichts mehr:
Die Standardänderung ist in ihrer
Wertigkeit zumindest als Satzungsänderung einzustufen, kann also nicht über
Dringlichkeitsantrag geändert werden!
Das Ding ist aus meiner subjektiven
Sicht, genau wie der WUSV-Unsinn ungültig.
Geschäftsordnung
des SV:
§ 9 Dringlichkeitsanträge
(1) Anträge
über nicht auf der Tagesordnung stehende oder sich erst aus der Beratung zu einzelnen
Tagesordnungspunkten ergebenden Fragen gelten als Dringlichkeitsanträge und
können nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen zur
Beratung und Beschlussfassung kommen.
(2) Über die
Dringlichkeit eines Antrages ist außerhalb der Rednerliste sofort abzustimmen, nachdem
der Antragsteller und evtl. Gegenredner gesprochen haben.
(3) Ist die
Dringlichkeit angenommen, so erfolgt die weitere Beratung und Beschlussfassung.
(4)
Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins sind unzulässig.
Protokoll der
Delegiertentagung vom 24/25 Mai.
5.6.2. Aussetzung der Regelung der
Zuchtordnung, der Körordnung und der Zuchtschauordnung in Bezug auf die
Größe
Änderung Zuchtordnung Ziffer 4.1.3. Zur
Zucht nicht zugelassene Hunde;
Änderung der Körordnung Ziffer 7.3.
Nichteignung zur Körung und Änderung der Zuchtschauordnung 4. Bewertungen 4.1.
(Antrag des SV-Vorstandes)
Herr
Sprenger (Rechtsanwalt
und Notar) stellt hierzu den Dringlichkeitsantrag
auf Änderung des Rassestandards: Ausschließende Fehler Buchstabe h)
dahingehend ergänzt, dass die Über- und Untergröße bis 31.12.2020 ausgesetzt
wird, sofern die Änderung vom VDH
für notwendig erachtet wird.
Abstimmung
über den Dringlichkeitsantrag: Die Bundesversammlung befürwortet einstimmig den
Dringlichkeitsantrag.
Abstimmung
über die Änderung des Rassestandards (Originaltext Protokoll!!):
Der
Antrag wird mehrheitlich (bei 4 Gegenstimmen) angenommen.
Amtsträger, Generalsekretäre und
Delegierte sollten das bestehende Regelwerk des SV als Pflichtlektüre studieren
und befolgen. Dann könnte man sich erhebliche Gerichts-, Gutachten- und
Anwaltskosten sparen.
Heinrich Messler
Mein Fazit: Es ist meiner Meinung nach eine
grenzenlose Fahrlässigkeit und ein weiterer grosser Betrug an die Rasse, wenn (selbsternannte!)
Kynologen das schwerste Problem in unserer Zucht von Deutschen Schäferhunden
seit Jahren erkannt zu haben scheinen (siehe dazu die Vorträge und Abhandlungen
verschiedener hohen Amtsträgern und Zuchtwarten) aber auf viele Jahre hinaus
verschieben wollen, was sie selber als letzte Chance für die Rasse definiert
haben. Stellen Sie sich das vor, bis 2020 (!!) will man erst gar nichts unternehmen!!
Das bedeutet, dass man weitere 7 Jahre Riesen heranzüchten möchte und ihren
Genen weiterhin fest in die Rasse verankern will, um erst danach wieder dagegen
vorzugehen. Wie absurd ist das denn? Und das nennt sich "Kynologen"!!
Hier wird Inkompetenz und Machtlosigkeit auf
das Schärfste unter Beweis gestellt. Die Rasse verdient Besseres. Sie die
nichts unternehmen wollen bzw. können sollen die Plätze räumen für kompetente Leute
und erfahrene Liebhaberzüchter die sofort handeln wollen im Sinne der Rasse, im
Sinne unseres tollen Schäferhundes.
02-07-2014 om 00:00
geschreven door jantie 
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