Das Urteil in der Sache Ansgar Kartheiser/Jan Demeyere, mit
Aktenzeichen: 4 O 345/12 vom Landgericht Trier, verkündet am
16/07/2013, nach einer Sache (SV-Geschichte) wobei ein SV-Zuchtrichter für die Vermittlung eines jungen Deutschen
Schäferhundes (Toni von der Rieser Perle - der mit einem korrupten Kaufvertrag mit
im Voraus schriftlich garantierte Platzierung für die nächste Siegerschau 2010
in Nürnberg und für 150.000,00 nach China verkauft wurde), 70.000,00 (!!) abkassiert hat, hat
gezeigt, dass Bloggen.be/hd bereit
ist bis vor dem Landgericht seine Publikationen, Aussagen und Recherchen zu
verteidigen, damit auch alle Vereinsmitglieder und sonstige Hundesportler, und
nicht im Geringsten auch der Vereinsvorstand, endlich zur Überzeugung gelangen
würden, dass sich etwas grundlegend ändern muss in diesem unseren Verein, und Machtmissbrauch,
Beeinflussung und Geschäftemacherei (durch eine geldgierige und machtbesessene
Truppe von Ganoven) ein Riegel vorgeschoben werden muss.
Das Urteil vom Landgericht Trier (siehe in Beilage), wobei die
Kosten des Rechtsstreits Kläger und Beklagte jeweils die Hälfte tragen müssen, wird
am 19.08.2013 rechtskräftig und bis dahin müssten solche Passagen aus dem
Weblog entfernt werden in denen Kartheiser von uns als "Betrüger"
bezeichnet wird bzw. in dem wir festgestellt haben, dass er den Tatbestand des
Betruges erfüllt habe.
Darüber hinaus meinte Richter Stumm in seine Entscheidungsgründe:
III, 2.: Der Kläger (Ansgar Kartheiser)
kann dagegen vom Beklagten (Jan Demeyere) nicht verlangen, dass dieser das
Verhalten des Klägers im Zusammenhang mit der Vermittlung des Hundes Toni von
der Rieser Perle an Frau Kao nicht als korrupt bezeichnet.
Die Geschichte von Toni von der Rieser Perle und dem Zuchtrichter
Ansgar Kartheiser ist nun mittlerweile weltweit bekannt und auserzählt, sie war
in aller Munde und das war die Absicht, Aufmerksamkeit im Schosse des
Schäferhundevereins und darüber hinaus zu erregen. Die Geschichte hat
aufgezeigt für welche horrenden Beträge junge Deutsche Schäferhunde oft am
Finanzamt vorbei nach u.a. China verscherbelt werden und wer an die Verkäufe in
welcher Form beteiligt ist. Wenn SV-Zuchtrichter Vermittlungsprovisionen (für
Kaufverträge worin die Platzierungen im Vorfeld der Siegerschau schon
schriftlich garantiert werden!!) bei Verkaufssummen von 150.000,00 und mehr
für fast 50% der Summe (hier 70.000,00 !!) quittieren können, dann dürfte in ethischer
Hinsicht etwas nicht so ganz in Ordnung sein (Untertreibung), wenn wir
natürlich auch nicht als Zeuge dabei sein können, wenn die miesen
Nebenverabredungen und sonstige Abmachungen im Geheimen getroffen werden, um
den letzten Beweis anzutreten! Erfahrene Hundesportler können die Geschichte
schon selber zu Ende denken.
Das Landgericht Trier hat also ein Urteil gefällt und von den
vielen Anlagepunkten ist übrig geblieben, dass ich Herrn Kartheiser nicht als
Betrüger bezeichnen oder sagen darf, er habe den Tatbestand des Betruges
erfüllt. Ich muss nun die entsprechenden Behauptungen auf dem Blog löschen, was
ich jetzt natürlich auch gerne tun werde. Was interessiert mich auch heute noch
die Zeitung (mein Mist) von gestern?
Nicht stattgegeben hat das Landgericht Trier dem Antrag von Herrn
Kartheiser, dass mir untersagt wird, zu behaupten, sein Verhalten bei der
Vermittlung des Hundes Toni von der Rieser Perle sei als korrupt zu bezeichnen.
Ich habe darüber nachgedacht, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Einen Nutzen bringt es wohl nur den Anwälten. Erneute Recherchen bringen
voneinander abweichende Abläufe zu Tage. Es ist ja alles schon so lang her
und das ist richtig. Auch wenn hier ein Vertrag unterzeichnet wurde, den nur
Käufer und Vermittler inhaltlich verstehen konnten (der Verkäufer kann nach
eigenen Angaben gar kein Englisch), und auch wenn der Verkäufer zunächst nur 80.000
von dem Kaufpreis erhielt. Es ist alles schon so lang her, der Vermittler
darf weiter ein Ehrenamt haben und international richten. Moral und Ethik
müssen nicht zwingend vorhanden sein um ein Ehrenamt ausüben zu dürfen, man muss
wohl nur clever genug sein.
Als erstes werde ich heute das Laufband meines Weblogs verändern,
steht ja auch lange genug da und ist längst überholt durch viele Ereignisse.
Wir halten aber Tatsachen fest, die heute unumstritten sind:Ansgar
Kartheiser darf vom SV weiter national und international richten trotz entgeltlicher
( 70.000,00) Vermittlungstätigkeit beim Verkauf eines Deutschen Schäferhundes!
Das Fazit aus diesem Prozess ist für mich die Erkenntnis, dass es
richtig war, diese ganze leidige Geschichte von Toni von der Rieser Perle meinen
Lesern anzubieten. Sie ist ein Beispiel dafür, was Usus ist unter gewissen
Sportsfreunden. Sie ist erzählt und damit bekannt geworden. Nichts anderes
wollte ich erreichen. Den Preis den ich dafür und für meine weiteren
zeitintensiven und kostspieligen Recherchen im Schosse unseres Vereins zahlen muss möchte ich nicht allein tragen. Am
Ende des Beitrages daher meine Bitte an alle Leser, mich weiterhin zu
unterstützen damit wir bald wieder einen sauberen Verein haben.
Wichtige Note:
Die Entscheidung über die Berufung des Herrn Kartheiser gegen das Urteil des SV-Verbandsgerichtes
steht noch aus. Ich hoffe, das SV-Bundesgericht trifft hier ein Urteil mit dem
seine Richterlaufbahn beendet wird.
Damit
wir weiter gegen Betrug und Korruption kämpfen und vorgehen können brauchen wir
nach wie vor Ihrer Unterstützung. Spenden kann! Mittels PAYPAL oder einfache
Banküberweisung.
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Möglichkeit besteht mittels PAYPAL zu spenden. Folgen Sie dazu folgenden Link
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der Spender werden selbstverständlich NICHT veröffentlicht. Wir danken recht
herzlich für die freundliche Unterstützung!
Es folgen
nun in Beilagen die verschiedenen Seiten des Urteils aus Trier. Bijlagen: UrteilTrier037.jpg (585.1 KB) UrteilTrier038.jpg (1.2 MB) UrteilTrier039.jpg (753.2 KB) UrteilTrier040.jpg (1.1 MB) UrteilTrier041.jpg (1.1 MB) UrteilTrier042.jpg (985.7 KB) UrteilTrier043.jpg (1.1 MB) UrteilTrier044.jpg (1.2 MB) UrteilTrier045.jpg (316.2 KB)
15-08-2013 om 21:46
geschreven door jantie
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