WUSV (= Clemens Lux & Wolfgang Henke?) setzt
eigenhändig die SV-Ordnungen ausser Kraft
Es wurde uns ein brisantes Schriftstück mit
der Bitte um Veröffentlichung vorgelegt, dass wir unsere Leser nicht
vorenthalten dürfen, wenn wir denn unsere Devise: kompromisslose Transparenz und Offenheit treu bleiben wollen,
eine Devise die dem SV-Vorstand zu honorieren wirklich NICHT imstande ist. Obwohl
SV-Präsident Wolfgang Henke dieses Motto vor Jahren allerorten gepredigt hat,
lebt er diese Voraussetzung in keinster Weise. Es ist auch unsere Pflicht alle
Mitglieder so zu informieren, wie sie das verdienen. Gemäss unsere Prämisse: Hüftgelenksdysplasie und Ethik beim DSH
müssen wir dieses Schriftstück einfach
teilen. In ein demokratisch geführter Verein ist es nämlich nicht zulässig, und ist es ethisch nicht vertretbar, dass einzelne Personen
im stillen Kämmerlein die Weichen für die Zukunft einer grossen Organisation, die
weltweit alle Schäferhundefreunde verbinden soll, quasi im Alleingang stellen,
ohne ausdrücklicher Genehmigung der SV-Vollversammlung mit allen demokratisch
gewählten Bundesdelegierten.
Das uns zugestellte Dokument stellt unter
Beweis, dass SV-Statuten und Ordnungen ganz einfach ignoriert bzw. ausser Kraft
gesetzt werden, wenn man, oder sagen wir, wenn einige wenige sie ganz einfach
als obsolet, also als völlig überflüssig/hinfällig betrachten und sogar offiziell
als obsolet erklären lassen. Und obwohl auch die WUSV-Vollversammlung noch
gar nichts beschlossen hat, die Beschlussfassung noch nicht einmal vorgelegt
wurde (!!), wurden schon prämatur, also ganz vor-eilig (ausgelesene?) WUSV-Richter
geschult (haha!, geschult ist gut!) und ernannt, im Sinne von: einfach neue Fakten schaffen um den Punkt zu
erreichen, von dem es kein Zurück mehr gibt. Fait accompli!(Vollendete Tatsache!)
Das ist alles wirklich ein Witz! Hoffen wir,
dass die Mitgliedschaft Sturm laufen wird gegen diese Art von privaten Alleingängen
und die SV-Vollversammlung ihr in den Ordnungen abgesichertes VETO aussprechen
wird gegen diese private Konstruktion die keinem etwas bringen kann, am wenigsten
unsere beliebte Rasse. Der SV und die WUSV sind keine persönliche Jagdreviere
wo die Jäger einfach nach Belieben die neue Regel erfinden und auferlegen
können. Im SV, immerhin der Gründerverein, müssen die Mitglieder jeden
einzelnen Antrag abstimmen.
Auszug § 29 Satzungs- und Ordnungsänderungen
(4) Die Satzungen und Ordnungen des SV, die Bestandteil dieser Satzung sind
oder satzungsgleiche Wirkung haben, können durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung
der WUSV nicht geändert werden. Diese Änderungen obliegen der
Mitgliederversammlung des SV und werden mit Eintragung in das Vereinsregister
für die WUSV wirksam.
(5) Die
Änderung des Zwecks des Vereins kann nur einstimmig von der
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
In diesem Sinne! Waidmanns Heil!
WUSV-Satzung
und WUSV-Richterordnung
Sachbearbeitung
Frau Schmidmeier
Weltunion
der Vereine für Deutsche Schäferhunde
wusv
WUSV-Generalsekretariat
WUSV-General-Office
Steinerne
Furt 71
86167
Augsburg
Telefon: (0821) 74002-15
Telefax:
(0821) 74002-9915
Internet:
www.schaeferhunde.de
e-mail:
wusv@schaeferhunde.de
Augsburg,
20.05.2014
AS77
/Satzungen
Sehr
geehrter Herr Setecki,
gerne
kommen wir heute auf Ihre Rückfrage hinsichtlich WUSV-Satzung und
WUSV-Richterordnung zurück.
Tatsächlich
ist es so, dass die Satzung der WUSV in § 4 Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen Absatz (2) auf die Ordnungen des SV
Bezug nimmt, insoweit diese für die WUSV kynologische Relevanz haben. In der Aufzählung ist unter anderem die Richterordnung aufgeführt.
Durch
die Schaffung einer eigenen Richterordnung der WUSV, die in der
WUSV-Vollversammlung im September 2011 beschlossen worden war, ist der Bezug
auf die Richterordnung des SV obsolet geworden.
Dieser
und auch andere Punkte unterliegen zudem einer Antragstellung zur
Satzungsänderung, die der WUSV-Vollversammlung im September 2014 zur
Beschlussfassung vorgelegt werden wird.
Mit
freundlichen Grüßen
Clemens Lux
WUSV-Generalsekretär
Wie wir bereits berichtet haben, würden sich einige
Individuen heute schon schmücken mit dem Titel eines WUSV-Richters. Diese Ernennung ist unserer Meinung nach völlig
illegal, gibt es ja keine klar definierte Voraussetzungen bzw. keine Überprüfung
der anscheinend ausserordentlichen Fähigkeiten dieser Personen, die sie abheben
würden vom durchschnittlichen SV-Züchter (mit Erlaubnis im Ausland sowie in
Deutschland zu richten) die wir schon in ausreichender Menge haben.
Die Vollversammlung hat diese Sache NICHT beschlossen, bzw. sie hat dafür keine
carte blanche gegeben.
Was sind die Kriterien? Was sind die Parameter?
Wer überprüft die Anwärter?
Wer und was zeichnet sie aus?
Was haben sie studiert was die SV-Richter
NICHT studiert haben?
Wer hat das alles genehmigt bzw. arrangiert?
Und wer wird diesen Spass auf Weltebene bezahlen?!
Zurzeit schreiben bereits viele erboste
Mitglieder an ihren Landesgruppenvorsitzenden und bitten um Aufklärung. So zum
Beispiel Klaus Sievers. Was aber tun die LG-Vorsitzenden? Wie reagiert der Verwaltungs-
und Wirtschaftsausschuss auf diese Krönungen?
Es sieht heue so aus, als würden WUSV-Sekretär
Clemens Lux und SV-Präsident Wolfgang Henke im Alleingang, zusammen mit einigen
international verstreuten Schäferhundfreunden auf WUSV-Ebene (Imran Husain,
Wolfgang Tauber, Roberto Caputi, Frikkie van Kraayenburg, etc.), versuchen eine
neue Bühne für sich zu schaffen. Im Übrigen würde man SV-Richter die wegen der
70-jahre Regelung bereits ausgefallen sind, als WUSV-Richter wieder aufnehmen
(siehe Ernennung von Rüdiger Mai). Bis sie 100 sind? Wird die WUSV das
Altersheim der ausgedienten SV-Richter?
Es gibt schon einige Initiativen um diesen hinterlistigen
Alleingang zu kontern. Lesen Sie weiter unten den Inhalt eines Einspruches. Wie
immer interessiert es uns nicht WER schreibt, also wer der Botschafter ist,
sondern lediglich der Inhalt, also die Sache.
An alle WUSV Richter/innen
Betrifft: Unwirksamkeit der WUSV-Richter Ordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersende ich Ihnen mein Schreiben
an den geschäftsführenden Direktor des Vereins für Deutsche Schäferhunde, Herrn
Setecki, zur Kenntnisnahme.
Wie dem SV Medien zu entnehmen ist, sind Sie
im Laufe der letzten Monate zum sogenannten WUSV Richter ausgebildet und ernannt
worden. Aus meiner Sicht existieren keine formalen rechtlichen Voraussetzungen für
das Amt eines WUSV Richters, da es keine rechtswirksame WUSV Richterordnung gibt.
Dies ist eindeutig den Paragraphen 29 der WUSV Satzung zu entnehmen.
Entsprechend ist Ihre Ernennung zum WUSV-Richter
unwirksam.
Die weiteren rechtlichen Zusammenhänge bitte
ich Schreiben an Herrn Setecki zu entnehmen. Ich gehe davon aus, dass es aufgrund
der Eindeutigkeit der Formulierungen in der WUSV Satzung Paragraph 29 keine Einwände
an meiner Feststellung geben kann. Höchst vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen,
dass aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage der WUSV Richterordnung sich Konsequenzen
auf von Ihnen vergebene Bewertungen in der Funktion als WUSV Richter ergeben könnten. Ich denke hier zum Beispiel an Rechtsansprüche
aus vergebenen Zucht- und Prüfungsbewertungen, die später bei Unwirksamkeit beim
Ausstellen von Papieren und Vergabe von Titeln in unterschiedlichen Organisationen
auch wirtschaftlichen Forderungen nach sich ziehen könnten.
Mit freundlichen Grüssen, ...
Bis hier das uns in Kopie vorliegende Schreiben.
Schliessen Sie sich diesen Protest an und
schreiben Sie uns oder Ihren Vorstand!
Es dürfen die
SV-Statuten und SV-Verordnungen nicht untergraben bzw. einseitig hintergangen
werden!
29-06-2014 om 00:00
geschreven door jantie
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