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Hoffnung längst verstorben!!
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UNBEDINGT LESEN!!
  • Umsatz nur für Elite-Gross-Züchter = Umsatzübung im SV / VDH
  • Verstöße gegen Zuchthygiene und Ethik im SV und im VDH
  • Team Marlboro Cheaters - Brief an Dachverbände
  • Pflegefall Schäferhund?!
  • KURZ BERICHT – Über Handel und Gewerbe im SV und im VDH
  • Indiana's Story
  • Tiefenwahrnehmung Februar 2016: Umsätze mit Deckgeld
  • Zeugnisse
    Inhoud blog
  • Vetternwirtschaft im gemeinnützigen Verein SV e.V. - Jetzt aktualisiert
  • Die bessere Lektüre über den Deutschen Schäferhund
  • Lektüre
  • Vetternwirtschaft im gemeinnützigen Verein SV e.V.
  • Der Goldene SV HD-Hips Award für Paula von den Klosterspatzen
  • 11 November
  • Von Indiana vom Wildsteiger Land bis zu Nanuk vom Grafenbrunn
  • Steter Tropfen höhlt den Stein!
  • Cooperation fraud
  • Neues aus der Szene
  • Dogtraining
  • Es gab mal eine Parodie vom Belgier. Oder: von Göttingen nach Finnland
  • Informationen aus Finnland
  • Absolut unvergessen!
  • Nichts ist passiert! Der Belgier hatte recht!
  • Der Untergang - Wer erinnert sich... NICHT?
  • Hobbyzucht im SV? Nein! Kommerz und Hundehandel
  • Im SV gibt es kein Corona!
  • Bist ein Angeber, Papa!
  • Facebookdiskussionen und Rassestandard
  • Das Jahr 2020 ohne Siegerschau
  • Internationale Reiseverbote und Messler, eine Reflektion
  • Weite Reisen für ein Deckakt, in Zeiten von COVID-19
  • SV-Deckgeschäft durch COVID-19-Pandemie zum Erliegen gebracht
  • Vetternwirtschaft im SV lahmgelegt
  • Corona und SV/WUSV
  • Katastrophaler Rückgang im Mitgliederwesen wie in der Zucht
  • Messler schmeisst im VDH das Handtuch
  • Alte Zuchtrichter kämpfen mit allen Mitteln um ihrer Macht
  • Per aspera ad astra
  • 14. Februar 2020
  • Mitglieder kündigen
  • Ich hab's satt! Ich gehe zur Jan van Eyck Ausstellung
  • Werbung: Prüfung in die OG Scherlebeck
  • Geheime Vorbereitungen FCI-Meeting in Zürich Airport
  • Offener Brief an SV-Züchter Wolfgang Krumnack
  • Grosse Kontroverse
  • Beim Deckakt und beim Deckschein fängt die Rassezucht an
  • Grosse Verwirrung oder klare Sache? Zweifel!
  • Neuer Deckrüde aus der Zucht des Präsidenten
  • GIBT es überhaupt noch eine Strategie?
  • Enormous turmoil - Gewaltiger Aufruhr - FCI versus Messler
  • 01 Januar 2020 - SILVESTER - Der Anfang vom Ende
  • Game of Thrones
  • Losgetretene Lawine?
  • More Breaking News: The WUSV Soap Opera continues
  • Anweisungen des VDH an die HG des SV (Richterfreigaben für die WUSV)
  • International Breaking News!! - FCI clashes with WUSV, or v.v.
  • Es weihnachtet sehr...
  • Nein! Herr Nordsieck! Nicht SO!
  • SV-Mitgliedschaft lehnt Nordsiecks Wiederbelebungsversuche der ZR ab
  • Fazit
  • Weihnachtsgeschenk von Wilhelm Nordsieck?
  • Präsident Messler auf Intensivstation
  • Ökologischer Fussabdruck des SV/der SV-Richter
  • BAW soll sich geirrt haben
  • Zuschrift bzgl. SV-Prüfung auf die Insel
  • Sieger vom Grafenwald, Rüde - Geht er nach Grimmen oder nach Radeberg?
  • Unterschiede im direkten Vergleich
  • Finja von Walenius im Projekt 365
    Archief per week
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    Hüftgelenksdysplasie und Ethics beim DSH
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    Überlegen Sie sich das bitte gut, Sie wissen nicht was auf Sie zukommt!
    05-07-2014
    Klik hier om een link te hebben waarmee u dit artikel later terug kunt lezen.Bundesweite Frage: Ist der SV auch bald "obsolet"?

    Vorstandsmitglied Katrin Mechling der Initiativgruppe SV, die sich immer von Bloggen.be/hd distanziert hat, kommentiert nun unter die Aufschrift: „Einfach mal zum Nachdenken .......“ ebenfalls die letzten News über SV und WUSV. Wir haben das für Sie aus dem Internet bzw. Facebook kopiert:

    Ist der SV auch bald "obsolet"?

    Sofern die auf bloggen.be/HD veröffentlichten Mails authentisch sind stellt sich diese Frage. Mal abgesehen davon, dass laut der WUSV Satzung ausschließlich durch die Mitgliederversammlung des SV e.V. die Satzung und Ordnungen der WUSV abgeändert werden dürfen, frage auch ich mich, wofür die WUSV eine eigene Zuchtordnung, eine eigene Zuchtschauordnung, eine eigene Ordnung für den Zwingernamenschutz und ebenso eigene Richter benötigt? Bislang galten und gelten diesbezüglich für alle Mitglieder der WUSV die Ordnungen des SV ..... zumindest auf dem Papier. Weder den SV noch die WUSV hat es ja bislang interessiert, ob diese auch durch die WUSV-Mitgliedsländer eingehalten werden. Im Gegenteil, klare Verstöße wurden mit Ignoranz "gestraft". Aber das ist ein anderes Thema. Fakt ist, die WUSV beabsichtigt eine Verselbsständigung ....... unter den Augen des SV e.V. (der Generalsekretär der WUSV und der Hauptgeschäftsführer des SV e.V, teilen sich eine Sekretärin) und auf Kosten des SV e.V. Heißt nichts anderes, als das die SV Mitglieder diese ganzen Aktivitäten der WUSV bezahlen. Möglicherweise wurden die von der WUSV im April versandten Entwürfe zur Änderung der Satzung und Ordnungen der WUSV (zu denen ausschließlich die Mitgliederversammlung des SV berechtigt ist!!!!) ja durch den Justitiar oder das Rechtsamt des SV ausgearbeitet. Ist das Ende des SV e.V. derart absehbar, dass Voraussetzungen geschaffen werden um die Regelungshoheit (Rassestandard des DSH) des SV e.V. zu übernehmen? Fragen über Fragen .... und am Ende lacht möglicherweise die ganze Schäferhundwelt über die Einfältigkeit der deutschen SV-Mitglieder, die das Ende eines über 120 Jahre alten Traditionsvereins selbst finanziert und passiv zugelassen haben.

    05-07-2014 om 10:10 geschreven door jantie  


    04-07-2014
    Klik hier om een link te hebben waarmee u dit artikel later terug kunt lezen.Wer ist im Hintergrund dabei die neuen WUSV-Fakten zu schaffen?
    Klik op de afbeelding om de link te volgen

    Abbildung: eine uns zugeleitete E-Mail

     

     

     

    Wer sich im Hintergrund so alles beteiligt an die Machenschaften die eine neue WUSV hervorrufen sollen, wird deutlich aus der Korrespondenz die heute weltweit auf digitalem Wege unterwegs ist. Jeder der Beteiligten „teilt“ das dann gerne in BCC (Blind Carbon Copy) mit seinen Freunden, und so dauert es gar nicht so lange bis ein Irrläufer auch in unser Postfach landet. Gemäss unserer Devise: völliger Transparenz und Offenheit, teilen wir das dann mit unseren Lesern die bekanntlich ein grosses Interesse haben an das was sich in unserem getrübten Verein so alles tut.

    Bei seiner Korrespondenz verwendet Clemens Lux unübersehbar die E-Mail-Adresse der Hauptgeschäftsstelle des SV = SV-HG (sekretariat at schaeferhunde.de), obwohl er General-Sekretär der WUSV ist. Das sind doch zwei ganz verschiedene Organisationen, nicht? Haben die nicht eine eigene E-Mail-Adresse bei der WUSV? Schau’n mer mal! Auf den Webseiten der WUSV müssen wir das schnell herausfinden können:

    http://www.wusv.org/die-weltunion/zentralkommission/

    http://www.wusv.de/die-weltunion/vorstand/

    Doch! Das haben sie, eine eigene E-Mail-Anschrift, nämlich:

    Dipl. Ing. Clemens Lux

    WUSV-Generalsekretär - General Secretary - Secretario general

    Tel. ++49 821 74002-15 - Fax ++49 821 74002-9915

    E-Maill: wusv@schaeferhunde.de

    Erste Gedanken formen sich alsdann in meinem Kopf und korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege. Warum muss Herr Lux, in seiner Funktion als „WUSV-Generalsekretär“, die E-Mail-Anschrift des Herrn Hartmut Setecki, Hauptgeschäftsführer des SV, und der Hauptgeschäftsstelle (HG) = sekretariat at schaeferhunde.de, für seine ausgehende Post verwenden? Oder anders formuliert, warum schickt er seine „WUSV-Briefe“ dann nicht von seiner WUSV-E-Mail-Adresse?

    Da sind die Bereiche wohl nicht sehr gut abgegrenzt? Und da verwischen sich dann schnell die Zuständigkeiten. Was ist nun SV? Und was ist nun WUSV? Da gibt es doch grössere Unterschiede und ggf. auch grosse Interessenkonflikte, oder sehe ich das falsch? Ich kann mir beispielsweise nicht vorstellen Post zu bekommen von der FCI die durch den Hauptgeschäftsführer des VDH verschickt wurde!

    Bekanntlich kann man keine zwei Herren dienen! Muss die Hauptgeschäftsstelle vielleicht die Sekretärsarbeiten des Herrn Lux ausführen? Hat er keine eigene Tippse? Muss deshalb Herr Setecki oder dessen Sekretärin, auf Anweisung von Herrn Lux, die Post für die WUSV erledigen? Das ist doch alles sehr merkwürdig. Wurde nicht ein eigenes tolles Büro für die WUSV (= Lux) eingerichtet?

    Wenn Herr Setecki, neben den Aufgaben als Hauptgeschäftsführer des SV und als Zuchtbuchhalter, auch die Arbeiten des Herrn Lux im Schosse des Dachverbandes WUSV erledigt, wozu brauchen wir dann überhaupt einen Generalsekretär? Um Weltweit auf Kosten einer Pseudo-Organisation auf Weltreisen und essen und trinken zu gehen? Um Händchen zu schütteln? Müssen nicht alle Organisationen versuchen Geld einzusparen? Herr Lux könnte gerne in den (fälligen?) Ruhestand gehen und den Platz räumen für Herr Setecki, der sich sicherlich gewissensvoll die WUSV-Arbeiten widmen würde, wenn es denn keine Interessenkonflikte zwischen diesen beiden Organisationen geben würde. Die gibt es aber, und somit müssen die zwei unterschiedliche Verbände auch völlig getrennt voneinander arbeiten können. Da kann der WUSV-Generalsekretär seine Korrespondenz nicht im Schosse des SV delegieren und erledigen lassen.

    Über den Inhalt des Mails wollten wir eigentlich noch gar nicht reden, es sollen sich die LG-Vorsitzenden und jetzt bald degradierten SV-Richter mal selber ihre Gedanken machen, aber werden alle neue WUSV-Ordnungen den gesamten SV (als Gründerverein!) im Abseits stellen?

    Und eine weitere Frage kommt mir auch noch in dem Kopf: wie können bereits „WUSV-Richter“ geschult und gekrönt werden, wenn die anscheinend völlig neu angefertigten WUSV-Ordnungen und WUSV-Satzungen noch gar nicht vorliegen, geschweige denn, dass sie von der Vollversammlung genehmigt wurden? Es wurden also bereits „Schiedsrichter“ berufen und ernannt, obwohl es noch gar keine festen Regeln zum neuen Spiel gibt? Merkwürdig! Und nur möglich im SV!

    04-07-2014 om 09:38 geschreven door jantie  


    02-07-2014
    Klik hier om een link te hebben waarmee u dit artikel later terug kunt lezen.Leserbrief bzgl. der Satzungsänderungen in Sachen Grösse

    Auf freundliche Frage von Professor Messler veröffentlichen wir an dieser Stelle gerne seinen Leserbrief. Wichtig sind die Farben und Unterstreichungen!

    Wir bedanken uns recht herzlich für die neutrale und sachliche Einschätzung über die äusserst merkwürdige Auffassung unserer Amtsträger und Zuchtverantwortlichen (samt Bundesdelegierten die lediglich das abstimmen was ihre gute Freunde sie ins Ohr flüstern), man könnte die Bekämpfung der Übergrösse mit süsses Nichtstun wirkungsvoll bekämpfen. Wir haben in unzählige Berichte seit Jahren ein Rückkehr auf die Mittelgrösse von 62,5 Zentimeter gefordert und belächelt wie in den Körbüchern ALLE Zuchtrüden komischerweise genau 65 cm. aufweisen, da wo sie sich im Realleben die 70 Zentimeter annähern.

    Nun folgt der Leserbrief:

    Thema: Aussetzung der Grösse/Standardänderung

    In einem Verein, in dem akzeptiert ist, dass 67-65= 0 ist verwundert nichts mehr:

    Die Standardänderung ist in ihrer Wertigkeit zumindest als Satzungsänderung einzustufen, kann also nicht über Dringlichkeitsantrag geändert werden!

    Das Ding ist aus meiner subjektiven Sicht, genau wie der WUSV-Unsinn ungültig.

    Geschäftsordnung des SV:

    § 9 Dringlichkeitsanträge

    (1) Anträge über nicht auf der Tagesordnung stehende oder sich erst aus der Beratung zu einzelnen Tagesordnungspunkten ergebenden Fragen gelten als Dringlichkeitsanträge und können nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen zur Beratung und Beschlussfassung kommen.

    (2) Über die Dringlichkeit eines Antrages ist außerhalb der Rednerliste sofort abzustimmen, nachdem der Antragsteller und evtl. Gegenredner gesprochen haben.

    (3) Ist die Dringlichkeit angenommen, so erfolgt die weitere Beratung und Beschlussfassung.

    (4) Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins sind unzulässig.

    Protokoll der Delegiertentagung vom 24/25 Mai.

    5.6.2. Aussetzung der Regelung der Zuchtordnung, der Körordnung und der Zuchtschauordnung in Bezug auf die Größe

    Änderung Zuchtordnung Ziffer 4.1.3. Zur Zucht nicht zugelassene Hunde;

    Änderung der Körordnung Ziffer 7.3. Nichteignung zur Körung und Änderung der Zuchtschauordnung 4. Bewertungen 4.1.

    (Antrag des SV-Vorstandes)

    Herr Sprenger (Rechtsanwalt und Notar) stellt hierzu den Dringlichkeitsantrag auf Änderung des Rassestandards: „Ausschließende Fehler“ Buchstabe h) dahingehend ergänzt, dass die Über- und Untergröße bis 31.12.2020 ausgesetzt wird, sofern die Änderung vom VDH für notwendig erachtet wird.

    Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag: Die Bundesversammlung befürwortet einstimmig den Dringlichkeitsantrag.

    Abstimmung über die Änderung des Rassestandards (Originaltext Protokoll!!):

    Der Antrag wird mehrheitlich (bei 4 Gegenstimmen) angenommen.

    Amtsträger, Generalsekretäre und Delegierte sollten das bestehende Regelwerk des SV als Pflichtlektüre studieren und befolgen. Dann könnte man sich erhebliche Gerichts-, Gutachten- und Anwaltskosten sparen.

    Heinrich Messler

    Mein Fazit: Es ist meiner Meinung nach eine grenzenlose Fahrlässigkeit und ein weiterer grosser Betrug an die Rasse, wenn (selbsternannte!) Kynologen das schwerste Problem in unserer Zucht von Deutschen Schäferhunden seit Jahren erkannt zu haben scheinen (siehe dazu die Vorträge und Abhandlungen verschiedener hohen Amtsträgern und Zuchtwarten) aber auf viele Jahre hinaus verschieben wollen, was sie selber als „letzte Chance für die Rasse“ definiert haben. Stellen Sie sich das vor, bis 2020 (!!) will man erst gar nichts unternehmen!! Das bedeutet, dass man weitere 7 Jahre Riesen heranzüchten möchte und ihren Genen weiterhin fest in die Rasse verankern will, um erst danach wieder dagegen vorzugehen. Wie absurd ist das denn? Und das nennt sich "Kynologen"!!

    Hier wird Inkompetenz und Machtlosigkeit auf das Schärfste unter Beweis gestellt. Die Rasse verdient Besseres. Sie die nichts unternehmen wollen bzw. können sollen die Plätze räumen für kompetente Leute und erfahrene Liebhaberzüchter die sofort handeln wollen im Sinne der Rasse, im Sinne unseres tollen Schäferhundes.

    02-07-2014 om 00:00 geschreven door jantie  


    01-07-2014
    Klik hier om een link te hebben waarmee u dit artikel later terug kunt lezen.Die Grösse des DSH wurde im Rassestandard festgehalten

    Die Grösse ist bei der Zucht des Deutschen Schäferhundes seit Jahren/Jahrzehnten ein grosses Problem. Lothar Quoll meinte, bzw. er hat beim Amtsantritt versprochen, er würde das heisse Eisen jetzt mal so richtig anpacken.

    In seinem Jahresbericht 2013 hat der neugewählte Bundeszuchtwart (2. LG-Vorsitzenden und LG-Zuchtwart Bayern-Süd!) noch protokollieren lassen: „Das zweite Kernthema ist die Größe unserer Hunde. Unsere Rasse ist in den letzten 3 Jahrzehnten kontinuierlich gewachsen. Selektionsgrenzen wie im Standard vorgegeben wurden von den Zuchtverantwortlichen und Züchtern oftmals ignoriert. Wir müssen mit allen Mitteln versuchen die Rasse wieder innerhalb der Standardmaße zu bringen. Das Ganze ist ein langwieriger Prozess der sicherlich mehrere Jahre andauern wird. Maßnahmen dazu werden im Team Größe derzeit diskutiert…“ (und weiter). “Sollte diese Maßnahme scheitern, werden künftig alle Bemühungen um ein Zurückdrängen der Größe scheitern. Das ist die letzte Chance!!“

    Und was beschliesst die SV-Vollversammlung?

    „Wir wollen erst gar nicht mehr drüber reden!!“

    Nah, klasse!

    Aussetzung der Regelung der Zuchtordnung, der Körordnung

    und der Zuchtschauordnung in Bezug auf die Größe

    Die Bundesversammlung hat alle Maßnahmen, die im Bezug auf die Größe der Hunde vorgenommen werden, bis zum 31.12.2020 ausgesetzt. Dies bedeutet im Einzelnen, dass ein Hund bei Zuchtschauen die Höchstbewertung erhalten und angekört werden kann, auch wenn er nicht im Größenmaß des Rassestandards liegt. (????!!!) Auch eine Nachkommeneintragungssperre wegen Über- oder Untergröße wird bis zu diesem Zeitpunkt nicht verhängt.

    Im Einzelnen die Passagen der Ordnungen: Zuchtordnung

    4.1.3. Zur Zucht nicht zugelassene Hunde

    d) - Hunde mit Über- bzw. Untergröße von mehr als 1 cm (ausgesetzt bis 31.12.2020)

    Körordnung

    7.3. Nichteignung zur Körung

    b) Über- bzw. Untergröße von mehr als 1 cm (ausgesetzt bis 31.12.2020)

    Zuchtschauordnung

    4. Bewertungen

    4.1. Auf Zuchtschauen nach I.1.1. bis 1.3. können nachstehende Bewertungen vergeben werden:

    - „Vorzüglich“ Tiere in der Gebrauchshundklasse, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes voll dem Rassestandard entsprechen (Über- und Untergröße ausgesetzt bis 31.12.2020) 

    - „Sehr Gut“ als Höchstbewertung in den Junghund- und Jugendklassen für Tiere, die dem Rassestandard voll entsprechen (Über- und Untergröße ausgesetzt bis 31.12.2020), mit geringgradigen Einschränkungen

    im anatomischen Bereich. Auch anatomisch einwandfreie Tiere mit Maßüber-und unterschreitungen bis 1 cm (Über- und Untergröße ausgesetzt bis 31.12.2020)

    - „Gut“ für Tiere, die dem Standard entsprechen (Überund Untergröße ausgesetzt bis 31.12.2020), ……

    - „Ungenügend“ für Tiere, die sich schussscheu zeigen, im Wesensverhalten und in der Unbefangenheit beeinträchtigt sind oder zuchtausschließende Mängel haben.

    Für Tiere mit Maßüber- und Maßunterschreitungen von mehr als 1 cm (ausgesetzt bis 31.12.2020).

    In der Praxis bedeutet das, dass der SV und seine Züchter wieder GAR NICHTS tun um die Grösse zurück zu drängen, und, liebe Züchter von Rassenhunden, MINDESTENS bis 2020 dürft Ihr weiterhin Riesen züchten, die dem Standard gar nicht mehr entsprechen. Wozu auch diesen blöden Rassestandard!

    So kann man es auch machen! Ein Zuchtverein von Hunden der erlaubt sich weiterhin dem Standard zu entfernen. Auf Jahre hinaus! SO kriegt man das Problem NICHT im Griff, Herr Bundeszuchtwart! Haben Sie und Ihre Züchter- und Zuchtrichter-Kollegen womöglich viel grosse Hunde?

    01-07-2014 om 00:00 geschreven door jantie  


    30-06-2014
    Klik hier om een link te hebben waarmee u dit artikel later terug kunt lezen.WUSV setzt eigenhändig die SV-Ordnungen ausser Kraft

    WUSV (= Clemens Lux & Wolfgang Henke?) setzt eigenhändig die SV-Ordnungen ausser Kraft

    Es wurde uns ein brisantes Schriftstück mit der Bitte um Veröffentlichung vorgelegt, dass wir unsere Leser nicht vorenthalten dürfen, wenn wir denn unsere Devise: „kompromisslose Transparenz und Offenheit“ treu bleiben wollen, eine Devise die dem SV-Vorstand zu honorieren wirklich NICHT imstande ist. Obwohl SV-Präsident Wolfgang Henke dieses Motto vor Jahren allerorten gepredigt hat, lebt er diese Voraussetzung in keinster Weise. Es ist auch unsere Pflicht alle Mitglieder so zu informieren, wie sie das verdienen. Gemäss unsere Prämisse: „Hüftgelenksdysplasie und Ethik beim DSH“ müssen wir dieses Schriftstück einfach teilen. In ein demokratisch geführter Verein ist es nämlich nicht zulässig, und ist es ethisch nicht vertretbar, dass einzelne Personen im stillen Kämmerlein die Weichen für die Zukunft einer grossen Organisation, die weltweit alle Schäferhundefreunde verbinden soll, quasi im Alleingang stellen, ohne ausdrücklicher Genehmigung der SV-Vollversammlung mit allen demokratisch gewählten Bundesdelegierten.

    Das uns zugestellte Dokument stellt unter Beweis, dass SV-Statuten und Ordnungen ganz einfach ignoriert bzw. ausser Kraft gesetzt werden, wenn man, oder sagen wir, wenn einige wenige sie ganz einfach als „obsolet“, also als völlig überflüssig/hinfällig betrachten und sogar offiziell als „obsolet erklären“ lassen. Und obwohl auch die WUSV-Vollversammlung noch gar nichts beschlossen hat, die Beschlussfassung noch nicht einmal vorgelegt wurde (!!), wurden schon prämatur, also ganz vor-eilig (ausgelesene?) WUSV-Richter „geschult“ (haha!, „geschult“ ist gut!) und ernannt, im Sinne von: „einfach neue Fakten schaffen um den Punkt zu erreichen, von dem es kein Zurück mehr gibt“. Fait accompli!(Vollendete Tatsache!)

    Das ist alles wirklich ein Witz! Hoffen wir, dass die Mitgliedschaft Sturm laufen wird gegen diese Art von privaten Alleingängen und die SV-Vollversammlung ihr in den Ordnungen abgesichertes VETO aussprechen wird gegen diese private Konstruktion die keinem etwas bringen kann, am wenigsten unsere beliebte Rasse. Der SV und die WUSV sind keine persönliche Jagdreviere wo die Jäger einfach nach Belieben die neue Regel erfinden und auferlegen können. Im SV, immerhin der Gründerverein, müssen die Mitglieder jeden einzelnen Antrag abstimmen.

    Auszug § 29 Satzungs- und Ordnungsänderungen

    (4) Die Satzungen und Ordnungen des SV, die Bestandteil dieser Satzung sind oder satzungsgleiche Wirkung haben, können durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung der WUSV nicht geändert werden. Diese Änderungen obliegen der Mitgliederversammlung des SV und werden mit Eintragung in das Vereinsregister für die WUSV wirksam.

    (5) Die Änderung des Zwecks des Vereins kann nur einstimmig von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

    In diesem Sinne! Waidmanns Heil!

    WUSV-Satzung und WUSV-Richterordnung

    Sachbearbeitung Frau Schmidmeier

    Weltunion der Vereine für Deutsche Schäferhunde

    wusv

    WUSV-Generalsekretariat

    WUSV-General-Office

    Steinerne Furt 71

    86167 Augsburg

    Telefon: (0821) 74002-15

    Telefax: (0821) 74002-9915

    Internet: www.schaeferhunde.de

    e-mail: wusv@schaeferhunde.de

    Augsburg, 20.05.2014

    AS77 /Satzungen

    Sehr geehrter Herr Setecki,

    gerne kommen wir heute auf Ihre Rückfrage hinsichtlich WUSV-Satzung und WUSV-Richterordnung zurück.

    Tatsächlich ist es so, dass die Satzung der WUSV in § 4 Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen Absatz (2) auf die Ordnungen des SV Bezug nimmt, insoweit diese für die WUSV kynologische Relevanz haben. In der Aufzählung ist unter anderem die Richterordnung aufgeführt.

    Durch die Schaffung einer eigenen Richterordnung der WUSV, die in der WUSV-Vollversammlung im September 2011 beschlossen worden war, ist der Bezug auf die Richterordnung des SV obsolet geworden.

    Dieser und auch andere Punkte unterliegen zudem einer Antragstellung zur Satzungsänderung, die der WUSV-Vollversammlung im September 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Clemens Lux

    WUSV-Generalsekretär

    Wie wir bereits berichtet haben, würden sich einige Individuen heute schon schmücken mit dem Titel eines „WUSV-Richters“. Diese Ernennung ist unserer Meinung nach völlig illegal, gibt es ja keine klar definierte Voraussetzungen bzw. keine Überprüfung der anscheinend ausserordentlichen Fähigkeiten dieser Personen, die sie abheben würden vom „durchschnittlichen“ SV-Züchter (mit Erlaubnis im Ausland sowie in Deutschland zu richten) die wir schon in ausreichender Menge haben. Die Vollversammlung hat diese Sache NICHT beschlossen, bzw. sie hat dafür keine carte blanche gegeben.

    Was sind die Kriterien? Was sind die Parameter?

    Wer überprüft die Anwärter?

    Wer und was zeichnet sie aus?

    Was haben sie studiert was die SV-Richter NICHT studiert haben?

    Wer hat das alles „genehmigt“ bzw. „arrangiert“?

    Und wer wird diesen Spass auf Weltebene bezahlen?!

    Zurzeit schreiben bereits viele erboste Mitglieder an ihren Landesgruppenvorsitzenden und bitten um Aufklärung. So zum Beispiel Klaus Sievers. Was aber tun die LG-Vorsitzenden? Wie reagiert der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss auf diese Krönungen?

    Es sieht heue so aus, als würden WUSV-Sekretär Clemens Lux und SV-Präsident Wolfgang Henke im Alleingang, zusammen mit einigen international verstreuten Schäferhundfreunden auf WUSV-Ebene (Imran Husain, Wolfgang Tauber, Roberto Caputi, Frikkie van Kraayenburg, etc.), versuchen eine neue Bühne für sich zu schaffen. Im Übrigen würde man SV-Richter die wegen der 70-jahre Regelung bereits ausgefallen sind, als WUSV-Richter wieder aufnehmen (siehe Ernennung von Rüdiger Mai). Bis sie 100 sind? Wird die WUSV das Altersheim der ausgedienten SV-Richter?

    Es gibt schon einige Initiativen um diesen hinterlistigen Alleingang zu kontern. Lesen Sie weiter unten den Inhalt eines Einspruches. Wie immer interessiert es uns nicht WER schreibt, also wer der Botschafter ist, sondern lediglich der Inhalt, also die Sache.

    An alle WUSV Richter/innen

    Betrifft: Unwirksamkeit der WUSV-Richter Ordnung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der Anlage übersende ich Ihnen mein Schreiben an den geschäftsführenden Direktor des Vereins für Deutsche Schäferhunde, Herrn Setecki, zur Kenntnisnahme.

    Wie dem SV Medien zu entnehmen ist, sind Sie im Laufe der letzten Monate zum sogenannten „WUSV Richter“ ausgebildet und ernannt worden. Aus meiner Sicht existieren keine formalen rechtlichen Voraussetzungen für das Amt eines WUSV Richters, da es keine rechtswirksame WUSV Richterordnung gibt. Dies ist eindeutig den Paragraphen 29 der WUSV Satzung zu entnehmen.

    Entsprechend ist Ihre Ernennung zum WUSV-Richter unwirksam.

    Die weiteren rechtlichen Zusammenhänge bitte ich Schreiben an Herrn Setecki zu entnehmen. Ich gehe davon aus, dass es aufgrund der Eindeutigkeit der Formulierungen in der WUSV Satzung Paragraph 29 keine Einwände an meiner Feststellung geben kann. Höchst vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage der „WUSV Richterordnung“ sich Konsequenzen auf von Ihnen vergebene Bewertungen in der Funktion als „WUSV“ Richter ergeben könnten. Ich denke hier zum Beispiel an Rechtsansprüche aus vergebenen Zucht- und Prüfungsbewertungen, die später bei Unwirksamkeit beim Ausstellen von Papieren und Vergabe von Titeln in unterschiedlichen Organisationen auch wirtschaftlichen Forderungen nach sich ziehen könnten.

    Mit freundlichen Grüssen, ...

    Bis hier das uns in Kopie vorliegende Schreiben.

    Schliessen Sie sich diesen Protest an und schreiben Sie uns oder Ihren Vorstand!

    Es dürfen die SV-Statuten und SV-Verordnungen nicht untergraben bzw. einseitig hintergangen werden!

    29-06-2014 om 00:00 geschreven door jantie  




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