Auszug aus meiner E-Mail:
Hi Jan.
Can you write an explanation for
this and put it on your site, here is some direkt false and it is most important
that Edith claims she is the rightful owner.. because Gerd handed over Vixen voluntarily?
they ask to lend here :(
In Beilage
hatte Herr Nilsen uns freundlicherweise die auf 3 Sprachen abgefasste
Richtigstellung der Frau Zielinski mitgegeben.
Richtigstellung im Namen von Anje Nilsen,
Kennel Gypsygaarden
(ergänzt mit
unseren persönlichen Einschätzungen)
Der
rechtmässige Eigentümer der Deutsche Schäferhündin, Anje Nilsen, bittet uns per
E-Mail, auf unser Weblog klarzustellen, dass die in drei Sprachen abgefasste Informationen
bzw. die Stellungnahmen auf die Webseiten der Frau Edith Zielinski (& Heinz Borgards), vom Rumbachtal (vom Haarbach), nicht korrekt sind, bzw. nicht die
Wahrheit entsprechen.
So wird dort
mitgeteilt, dass man rechtmässige Besitzer der Hündin Vixen av Quantos
geworden wäre, WEIL man (Gerd) die Hündin freiwillig übergeben hätte. Diese
Information ist definitiv falsch und wird auf das Strengste bestritten. Man
versucht eindeutig durch Anwaltstricks und Wortspielerei etwas zu beweisen, was
nicht stimmt. Man hat die Hündin zwar freiwillig mitgehen lassen, aber das nur
unter strenge, zuvor besprochene Abmachungen, feste Vereinbarungen also.
Nachdem bei
den ersten Kontakten bereits vehement geweigert wurde die Hündin Vixen av
Quantos zu verkaufen, wurde lediglich zwischen den Parteien abgesprochen, dass
die Hündin gemietet werden könnte, eine im SV sehr gängige Praxis. Die Hündin
wird dabei für einen geringeren Zeitraum (meistens nur einige Monate, bzw. die
Dauer einer Schwangerschaft, samt Geburt und Aufziehzeit der Welpen oder für die
Dauer einer bestimmten Ausbildung) vermietet bzw. angemietet. Kosten (im
kleinen bzw. überschaubarem Rahmen) für Verpflegung, Tierarzt und dergleichen
teilt man sich dann irgendwie auf, oder sie werden fallengelassen und man
einigt sich über die Zahl der Welpen die man für diese Leistung abgibt. In den
wenigsten Fällen werden dafür kaufmännische Rechnungen ausgestellt. Es geht um
eine alte Gepflogenheit im SV sich die Hunde im sportlichen und fairen Ambiente
auszutauschen. Die Absicht ist dabei lediglich im züchterischen Bereich zu sehen.
Es stehen nicht der Geldgewinn im Vordergrund, sondern der Austausch von Blut
und Genen, wenn Sie so wollen, es geht lediglich um Zuchtzwecken und nicht über
Geldgewinn bzw. betriebliche Interessen (in der Höhe wie sie heute von
Gegenseite gerichtlich versucht wird durchzusetzen).
Auszug SV-Zuchtordnung
Fasssung 2013
2.2. Zuchtmiete
Das Mieten (bzw. Vermieten) einer Hündin zu Zuchtzwecken
ist möglich, muss jedoch vom SV genehmigt werden. Der Mieter gilt bei Erfüllung
der nachstehenden Voraussetzungen als Züchter des Wurfes. Dem Zuchtbuchamt sind
vorzulegen: a) Mietvertrag (Mustervertrag/Formblatt) b) Antrag auf Übertragung
des Züchterrechts (Formblatt) Diese Unterlagen müssen dem Zuchtbuchamt spätestens
am 49. Tag nach dem Belegen eingereicht werden. Ausnahmegenehmigungen können
nicht erteilt werden.
2.2.3. Zuchtmieten mit dem Ausland
Zuchtmieten über bundesdeutsche Grenzen hinweg sind
grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen können auf vorherigen Antrag, der vom
zuständigen Landes- und Ortsgruppen-Zuchtwart bestätigt sein muss, durch das Zuchtbuchamt
erteilt werden.
Die Genehmigung des Zuchtbuchamtes muss vor dem Decktag
erteilt sein. Genehmigungsfähig sind nur Anträge, bei denen die Hündinnen die
Zuchtvoraussetzungen gemäß der deutschen Zuchtordnung erfüllen.
Es muss Heinz
Borgards und Edith Zielinksi als SV-Züchter bekannt sein, dass Zuchtmieten über
die Grenzen hinweg verboten sind. Somit wäre die Anmietung von Vixen, um
mit ihr einen Wurf zu machen, bereits illegal bzw. im SV nicht zulässig (ohne
schriftliche Sondergenehmigung). Das wissen sie, oder hätten sie wissen müssen.
Da die Hündin, wie aus dem gleichen Absatz der Zuchtordnung hervorgeht, die
deutsche Zuchtvoraussetzungen entsprechen müsste um mit ihr einen (übrigens
unerlaubten) Wurf zu machen und dafür IPO1 und Körung vorweisen müsste, ist
ebenfalls klar, dass der einzige Grund für eine Vermietung des dänischen Züchters (der in Dänemark nicht gehalten
ist die SV-Zuchtordnung zu kennen) in der Ausbildung der Hündin liegen würde.
Also erst die Ausbildung, dann womöglich, bei Erfolg, ein Wurf in Miete als
Zahlung für die Ausbildung.
Diese
Ausbildung hat Frau Zielinski zwar fest zugesagt (sonst wäre sie nicht/niemals
im selbsternannten Besitz der - durch Gerd freiwillig ausgehändigte - Hündin
gekommen!!), allerdings hat sie dies nicht realisiert bzw. sie hat das
Versprechen nicht eingehalten, womit die Belohnung/Entlohnung auch Makulatur
geworden ist. Eine ggf. versprochene Anmietung würde jetzt NICHT fällig werden,
weil der Auftrag die Ausbildung der Hündin BIS ZUR Siegerschau September 2014
in Nürnberg fertig zu stellen nicht ausgeführt wurde.
Schon der
Ansatz, Vixen für einen Wurf nach Deutschland anzumieten, ist/war falsch, weil der
SV-Zuchtordnung nach illegal. Diese Zuchtmiete ist verboten. Wozu also das
alles? Es ist ganz klar, dass der einzige der von der Anwesenheit von einer
vielversprechenden Hündin wie Vixen in Deutschland profitieren würde, Edith
Zielinski ist, als Eigentümer und Promotor ihres eigenen Rüdens, Fred vom
Rumbachtal. Wenn man es weiter treiben würde, würde ich meinen, sie müsste für
diese Werbung - in dem sie Vixen ausnutzt und benutzt - ordentlich zahlen, und
nicht umgekehrt.
Sollte es einen
vorherigen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung gegeben haben, so müsste er vom
zuständigen Landes- und Ortsgruppen-Zuchtwart bestätigt sein, und die Ausnahmegenehmigung
sollte durch das Zuchtbuchamt und zwar vor dem Decktag erteilt werden. Die
Hündin erfüllt bis auf weiteres allerdings nicht einmal die formalen Zuchtvoraussetzungen,
also kann sie auch nicht gedeckt werden, und wie man hört, hält sich der SV
völlig raus aus diesen privaten Auseinandersetzungen. Es fragt sich aber wieso der
SV es erlaubt bzw. nicht ahndet, dass einen Herrn Borgards als Halter einer
Hündin im Katalog aufgeführt wird, wenn er gerichtlich vortragen lässt, NICHTS
mit allen Vereinbarungen über Vixen zu tun zu haben? Das Wort Urkundenfälschung
poppt up in meinem Kopf!
Der Spruch
ist nicht von mir, aber wenn sich im SV etwas nicht kaufen lässt, hat man zwei
Möglichkeiten. Man mietet es, oder man ver-nichtet es! Hoffen wir, dass es nicht
so weit kommen muss und dass die schöne, vielversprechende Hündin Vixen nicht
kaputt gemacht wird. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Frau Zielinksi
nicht das geringste Anrecht an die Hündin Vixen hat und gut beraten wäre, sie
gegen eine kostendeckenden Pauschale schnell wieder abzugeben.
Ich hoffe
diese Richtigstellung ist im Sinne von Anje Nilsen.
28-04-2015 om 08:35
geschreven door jantie
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