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Wir freuen uns auf jegliche Reaktion.
Hüftgelenksdysplasie und Ethics beim DSH
Sie möchten einen niedlichen Deutschen Schäferhund kaufen? Überlegen Sie sich das bitte gut, Sie wissen nicht was auf Sie zukommt!
07-07-2012
Vorbereitungen
Während auf viele Hundeplätze Deutschlands die
Vorbereitungen für die Siegerschau in Ulm auf vollen Touren laufen, und die
Schutzdiensthelfer pro Hund angeblich 100 Euro pro Training abkassieren,
versuchen wir nach wie vor unsere Vereinsspitze in Bewegung zu bekommen. Das
ist anscheinend keine leichte Aufgabe!
Wenn schon unsere verschiedene
Rechtsinstitutionen (und da haben wir einige!) NICHT tätig werden, oder
lediglich dabei sind Wege zu finden wie sie aus dem Schlamassel wieder
rauskommen, und währendessen recht biegen was krumm ist, wird in der Öffentlichkeit berichtet über das was im SV so alles möglich
ist.
Sie können gerne mitlesen, während wir uns
bemühen eine weitere Berichterstattung über die aufgedeckten Manipulationen zu sichern. Sie dürfen noch einiges
erwarten.
Oder warum die Rechtsabteilung/Herr Luda Rechtsberatung braucht.
In der November
Ausgabe 2011 wurden die Mitglieder mit der Überschrift Wichtige Information
davon in Kenntnis gesetzt, dass ab dem 01.01.2012 nach dem Beschluss des
Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses des SV Mitglieder, die mit ihrem Hund an einer Prüfung, Zuchtschau oder
sonstigen Veranstaltung teilnehmen, einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,-- EUR
pro teilnehmenden Hund entrichten müssen und dieser an die HG weiter zu leiten
ist. Als Begründung wurde hier noch angeführt, dass sich die Mitglieder mit diesem geringen
Beitrag an den Kosten der Registrierung der Ergebnisse der Veranstaltungen
(leider) beteiligen müssen.
In einem an die
Ortsgruppen gerichteten Rundschreiben vom Dezember 2012 wurden diese nochmals
darauf hingewiesen, dass Teilnehmer
einer Veranstaltung auf Orts- und Landesgruppenebene die Registriergebühr zu
entrichten haben und sich diese pro teilnehmenden Hund auf 2,-- EUR beziffert. Hier
wurde sodann darauf hingewiesen, dass diese Gebühr von allen
Veranstaltungsteilnehmern zu entrichten ist, unabhängig davon, ob diese im SV
oder anderweitig organisiert sind.
Soweit so gut.
Offensichtlich herrschte bei der HG selbst keine Einigkeit darüber, ob diese
Gebühr nun nur durch Mitglieder (wie in der SV-Zeitung dargestellt) oder durch
alle Teilnehmer einer Veranstaltung, mithin auch Nichtmitglieder (wie im
Rundschreiben dargestellt) zu entrichten ist. Der der Einführung dieser
Registriergebühr zugrundeliegende Beschluss des Verwaltungs- und
Wirtschaftsausschusses wurde (wen wunderts noch) auch nie veröffentlicht.
Herr Klaus Giersiepen,
Vorsitzender der Ortsgruppe Remscheid, hat sich schriftlich gegen diese
Registriergebühr ausgesprochen und in der Begründung seines Widerspruches
hiergegen auch bezweifelt und anhand der satzungsrechtlichen Vorschriften
nachgewiesen, dass der VWA keine satzungsrechtliche Ermächtigung zur
Beschlussfassung sondern lediglich beratende Funktion für den Vorstand des SV
inne hat.
Hierauf hat sich Herr
Luda in seinem Schreiben vom 26.06.2012 nochmals geäußert und hier eine recht
eigentümliche Auslegung der satzungsrechtlichen Vorschriften vorgenommen, die
einer genaueren Prüfung nicht stand halten kann und sich schlicht als unrichtig
erweist.
Er zitiert hier den §
25 Abs. 2 Nr. 1a der Satzung des Hauptvereins in dem die Zuständigkeit des
VWA´s geregelt ist. Herr Luda vergisst hier allerdings § 25 Abs. 1 der
Satzung des Hauptvereins zu erwähnen, in dem ganz klar geregelt ist, dass die
Ausschüsse lediglich in den ihnen zugewiesenen Angelegenheiten (die in Abs. 2 Nr.
1 geregelt sind) beratende Tätigkeit
ausüben soweit keine andere Regelung getroffen ist. Es bedürfte daher
folgerichtig einer ausdrücklichen satzungsrechtlichen Ermächtigung für den VWA
um Beschlüsse zur Einführung von Gebühren etc. zu erlassen. Eine solche findet
sich jedoch nicht in der Satzung des Hauptvereins.
Herr Luda versucht
weiter in seinem vorgenannten Schreiben, die Zuständigkeit des VWA daraus
abzuleiten, dass die Einführung von Gebühren nicht explizit als Zuständigkeit
der Bundesversammlung im § 15 der Satzung des Hauptvereins geregelt ist und
sich daraus die Zuständigkeit des VWA ableite. Er vergisst oder übersieht
auch hier, dass § 15 Abs. 1 der Satzung des Hauptvereins ganz klar regelt, dass
die Bundesversammlung in allen den
SV betreffenden Angelegenheiten zuständig ist soweit sie (im vorliegendem Fall
also die Angelegenheit Registriergebühr) nicht satzungsgemäß anderen Organen
übertragen sind. Dass heißt nichts
anderes, als dass die Einführung einer Registriergebühr satzungsrechtlich ausdrücklich
einem anderen Organ des SV zuständigkeitshalber zugewiesen sein müsste. Auch
eine solche Regelung findet sich nicht in der Satzung des Hauptvereins.
Die Ausführungen des Herrn Luda
erreichen sodann ihren Höhepunkt indem er ausführt, dass die Bundesversammlung
nach § 15 der Satzung des Hauptvereins zwar für Entscheidungen von
Vermögensangelegenheiten von besonderer Bedeutung zuständig ist, jedoch der
Vorstand schließlich satzungsgemäß für Verfügungen bis zur Höhe von 130.000
EURdie alleinige Zuständigkeit inne hat
und bei darüber hinaus gehenden Verfügungen die Zustimmung des VWA notwendig
wäre. Und da für die Zustimmungsnotwendigkeit durch den VWA keine
satzungsmäßige Höhenbegrenzung festgelegt wäre, davon auszugehen ist, dass die
Bundesversammlung erst bei einem Vielfachen des Betrages von EUR 130.000,00 EUR
zuständig wäre. Es tut mir leid, dies sagen zu müssen, aber derartige
Auslegungen von Rechtsvorschriften, sind für einen Juristen beschämend!
Erstens betrifft die dem Vorstand eingeräumte
Verfügungsmöglichkeit bis zu einem Betrag ausschließlich
Vereinsvermögen und das heißt wohl unstreitig, dass der Vorstand nur über
bereits vorhandenes Vermögen in der o.g. Höhe verfügen darf (was nebenbei
schleunigst zu ändern ist meiner Meinung). Der Vorstand hat mit dieser
Zuständigkeitsregel allerdings auf gar keinen Fall die Ermächtigung
Entscheidungen zu treffen, die zukünftiges Vereinsvermögen betreffen. Zweitens besagt § 20 Abs. 2 Buchstabe
d.): (2) Dem Vorstand obliegt insbesondere d) Verfügungen über das
Vereinsvermögen im Einzelfall kann der Vorstand selbständig bis zur Höhe von
130.000,00 EUR treffen. Intern bedürfen höhere Verfügungen über das
Vereinsvermögen der Zustimmung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses. Von den vorstehenden internen
Beschränkungen sind ausgenommen: Die Bezahlung laufender Verwaltungskosten,
alle in dem jeweiligen Wirtschaftsplan angeführten Ausgaben sowie die
Unterstützung von Veranstaltungen.
Damit wird
keinesfalls, wie von Herrn Luda argumentiert, geregelt, dass der Vorstand auch
Verfügungen über das Vereinsvermögen über den Betrag von 130.000,00 hinaus
treffen kann wenn der VWA dem zustimmt. Damit würde der Satz 1 völlig
ausgehebelt. Die Regelung ist mehr als unglücklich formuliert und macht einmal
mehr deutlich, wie dringend notwendig Änderungen der Satzung sind, damit in der
Zukunft nicht immer mehr Gelder für die offensichtlich sehr teuren
Pensionszusicherungen von unserem Vorstand ausgegeben werden. Aber dies ist ein
anderes Thema was es kurzfristig anzugehen gilt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass
ein vom VWA erlassener Beschluss zur Einführung einer Registriergebühr mangels
satzungsrechtlicher Ermächtigung hierzu, unwirksam ist. Er ist nichtig da er
gegen satzungsrechtliche Vorschriften (Zuständigkeitsregeln in der Satzung)
verstößt die dem Schutz einer ordnungsgemäßen Willensbildung dienen. Es
bedurfte wegen der Nichtigkeit dieses Beschlusses auch daher keiner Anfechtung
durch die Mitglieder. Es kann nur jeder OG angeraten werden, die bislang an den
Hauptverein entrichteten Registriergebühren umgehend zurückerstattet zu
verlangen und zukünftig keine Registriergebühren mehr an den Hauptverein
abzuführen.
Pflegefall SV!? Das Ende einer Institution - Teil 2.
Pflegefall SV!? Das Ende einer Institution
Teil 2. Zuchtstätten vom Hühnegrab, Heinz
Scheerer und vom Grafenbrunn, Dirk Scheerer
Wir hatten Mitte April 2012 wie folgt
ausgeführt: Wir werden hiermit eine Serie auflegen, in dem wir alle
sogenannten SV-Fürsten mal näher unter die Lupe nehmen werden. Spätestens
nach dieser Lektüre, werden die Mitglieder einsehen, dass es SO nicht
weitergehen kann. Die Kommerz MUSS aus
dem Verein gebannt werden!
Als erstes Beispiel hatten wir einen Grosszüchter aus dem
Süden des Landes genommen:
Teil 1. Zuchtstätte von Bad-Boll, Hans-Peter
Rieker.
Heute möchten wir uns einer weiteren Zuchtstätte
zuwenden, eine mit einer Filiale:
Teil 2. Zuchtstätten vom Hühnegrab, Heinz
Scheerer und vom Grafenbrunn, Dirk Scheerer
Auch hier kombiniert ein SV-Züchter, nämlich Heinz
Scheerer, seit Jahren die intensive und internationale Richtertätigkeit mit
seinen Aktivitäten als Verkäufer und Vermittler von Hunden (auf eine weltweite
Basis).
Laut unsere Ordnungen ist Hundehandel NICHT vereinbar mit
einer Tätigkeit als Hobbyzüchter = Mitglied im SV, geschweige denn Hundehandel
wäre vereinbar mit der Tätigkeit als SV-Zuchtrichter!
Dass die Hunde dabei immer wieder auf Namen von anderen
registriert werden ist dabei nur ein Ablenkungsmanöver. Wer letztendlich die
Fäden in die Hand hält ist klar.
Wir versuchen erneut unsere Aussagen mit einigen Fakten
und etwas Datenmaterial was man im Internet zusammensuchen kann zu belegen,
anhand dessen wird die Grössenordnung des Geschäftes sofort klar.
Auch hier gilt, was wir bereits
für die Zucht von Herrn Rieker (Bad-Boll) festgehalten haben: Fakt ist jedoch, dass der Umfang der
betriebenen Zucht im Zusammenhang mit den Haltungsbedingungen (Übernahme durch
andere Personen) nicht einer Liebhaber- bzw. Hobbyzucht entspricht, so dass die
erforderlichen Konsequenzen seitens des SV e.V. einzuleiten sind. Unter
Berücksichtigung der Regelung in der Hauptsatzung des SV e.V., dass gewerbsmäßige Hundehändler keine Aufnahme in den Verein
als Mitglieder finden können, ist der als
kann-Bestimmungnormierte § 6 der
Rechts- und Verfahrensordnungdahingehend
anzuwenden, dass der Ausschluss des Herrn Rieker zu erfolgen hat.
Neben
dem Ausschluss von Herrn Hundean- und Verkäufer Hans-Peter Rieker, muss auch
der Ausschluss von Herrn Heinz Scheerer wegen Hundehandel erfolgen...
Ob sie nun Kordes, Baetzner, oder sonst wie
heissen, alle Schreiber bekommen von Herrn Luda die Standard-Ausrede:
gern dürfen wir Ihnen den Erhalt Ihres Widerspruches gegen die
Einleitung eines Vereinsordnungsverfahrens gegen Herrn Demeyere bestätigen.
Die satzungsrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich einer Einleitung
und Durchführung eines Vereinsordnungsverfahrens sind in der Rechts- und
Verfahrensordnung des SV geregelt.
Nach erfolgter Anzeige sieht die Rechts- und Verfahrensordnung weder
für den Betroffenen noch für Vereinsmitglieder, die -wie auch immer- von
einer Anzeige erfahren haben, vor, dass ein Widerspruch gegen eine Einleitung
und/oder Durchführung eines Vereinsordnungsverfahrens eingelegt werden kann.
Wir haben somit von dem Inhalt Ihres Widerspruches Kenntnis erlangt,
eine Auswirkung auf ein Vereinsordnungsverfahren kann der Widerspruch jedoch
nicht entfalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Luda - - Rechtsabteilung
Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
- Steinerne Furt 71 - 86167
Augsburg - Tel.:
+49 821 74002 89 - Fax:
+49 821 74002 9989
Schon
sehr komisch, dass die vielen Schreiber (wie ich) keine Antwort bekommen haben
im Bezug auf die sehr wohl in den SV-Verordnungen festgeschriebene
Einspruchsmöglichkeit gegen die Richteranwartschaft von Wolfgang Meinen!
Was sind jetzt eigentlich die
Kriterien von Herrn Luda?
Wann bekommt man eine Antwort,
wann bekommt man keine?
Wo bleiben die Antworte auf die
viele rechtmässige Einsprüche vieler SV-Mitglieder gegen die Richterberufung
von Wolfgang Meinen, um nur ein einziges Beispiel zu nennen?!
Ist man dafür blind geblieben?
Versucht man diese Briefe zu ignorieren?
Warum bekommt man keine
Status-Berichte im Bezug auf die vielen aufgedeckten Manipulationen?!
Ich glaube der SV schuldet viele
Mitglieder viele Antworte!
Richterehrenrat - Verbandsgerichte - Rechtsamt - Bundesgerichte! Alles was das Herz begehrt!!
KAFKA
Liebe Leserinnen und Leser,
versuchen Sie bitte einmal eine Anzeige innerhalb vom SV an die richtige, zuständige Stelle zu bekommen. Ich fordere Sie heraus!!
Habe schon alle Kanäle versucht, der SV schottet sich ab, will gar nicht tätig werden.
Stellen Sie sich vor, der Belgier würde den Weg finden!!
Beispiel:
-----Oorspronkelijk
bericht-----
Van: Jan Demeyere [mailto:j.demeyere@skynet.be]
Verzonden: zaterdag 30 juni 2012 17:06
Aan: 'Dr. Merkel'
CC: 'Hans Mosser'
Onderwerp: RE: Diverse Anschreiben in Sachen R. Meyer
Sehr geehrter Herr Dr. Merkel,
nach dem Eingang Ihres Berichtes bedanke ich mich für die
kurze Antwort und möchte nochmals betonen, dass meine Anzeige vom 20.05.2012
ausdrücklich an das Bundesgericht gerichtet war, da das Rechtsamt die
Einleitung eines Vereinsordnungsverfahren gegen Herrn Reinhardt Meyer abgelehnt
hat!
Zwar wäre nach der RVO (§ 10 Absatz 4) das
Verbandsgericht zuständig gewesen, jedoch war dieses zum damaligen Zeitpunkt
nicht besetzt so dass ich mich an das Bundesgericht gewandt habe.
Ich bitte deshalb nochmals um weitere Veranlassung,
gegebenenfalls um Abgabe der Anzeige an das nunmehr besetzte und zuständige
Verbandsgericht.
Sie werden mir zustimmen müssen, dass dies alles aber
auch sehr zähfließend ist, und ich frage mich mittlerweile ob da Absicht
dahinter steckt? Ich denke nun ja wirklich, der SV will nur noch die
Siegerschau über die Bühne bekommen und zögert deshalb so rum.
Bekanntlich sollten die Funktionäre und die Abteilungen
des SV es für uns Mitglieder EINFACHER machen und uns ihre volle UNTERSTÜTZUNG
zukommen lassen, deshalb auch mal Initiative zeigen und Sachen selbständig an
der richtigen Stelle weitergeben. Hier wird den Eindruck geschaffen, dass man
alles gar nicht wissen will und alles ins Leere laufen lassen will.
Nehmen Sie sich die Sache Reinhardt Meyer endlich an,
sehr geehrter Herr Vorsitzender, ich bitte Sie!
Onderwerp: Re: Diverse Anschreiben in Sachen R. Meyer
Sehr geehrter Herr Demeyer,
Ihre Anzeige vom 20.05.2012 ist bei mir eingegangen. Da
es sich dabei um eine Rund-E-Mail gehandelt hat und sowohl die HG wie auch das
Rechtsamt aufgeführt waren, war vom Bundesgericht nichts weiter veranlasst. Zu
Ihrer Information füge ich Ihnen § 9 der Rechts- und Verfahrensordnung des SV
(RVO) bei. Diese Vorschrift weist aus, welche Stelle für die Entgegennahme von
Anzeigen zuständig ist und welchen Inhalt eine solche Anzeige haben muss.
Auch
wenn es nur wenige sind die sich dazu anregen lassen eine Spende zu machen,
möchte ich nicht versäumen mich auf diesem Wege immer wieder aufs Neue bei
jedem Einzelnen zu bedanken, so auch beim dem heutigen Spender!
HERZLICHEN Dank für Ihre tolle
Unterstützung!
Die Möglichkeit besteht mittels PAYPAL zu
spenden. Folgen Sie dazu folgenden Link und klicken Sie hier:
Wir danken Frau Kächele auf das Herzlichste für ihre Zeilen und ihre Mühe sich mit verschiedenen Problematiken auseinanderzusetzen.
Ich zolle Ihnen, Frau Kächele, meinen höchsten Respekt und danke Ihnen für Ihre Zuschrift!
Hallo
Schäferhundfreunde,
ich
verfolge schon wochenlang die verschiedenen Kommentare betrifft unser
Zuchtverein SV. Ich denke unser Deutscher Schäferhund muss es wert sein, dass
endlich einmal über fehlgesteuerte Zucht, sowie über gängige Korruption öffentlich
gesprochen und diskutiert wird.
Ich bin
schon 35 Jahre im SV, auch damals schon war bei den Eliten gängige Praxis: ich
gebe Dir und Du gibst mir, aber was noch viel schlimmer ist, die kriminelle
Seite, wenn HD/ED Bilder manipuliert werden und die Hunde gesund für viel Geld
verkauft werden, früher wars etwas anderes, da wurde schnell aus einem
Einhoder einen Zweihoder gemacht und dann ging er über den Teich (USA).
Ich
muss mich schon wundern, dass Herr Tacke uns mit Bayern München vergleicht und
uns als Neidhammel darstellt, und uns die Empfehlung mitgibt, wir müssen uns
halt auch hochdienen, da kann ich nur lachen, unter fast jedem Großzüchter
steht auch eine Firma, das heißt es steht Kapital zur Verfügung und so kann ich
mich mühelos einkaufen, dann mach ich noch meinen Zuchtrichter und dann paßts
und ich kann die Zucht so steuern, damit
sie mir zugutekommt, außerdem wissen die Herren genau, dass sie, wenn sie eine
ordentliche Buchhaltung machen, auch Abschreibungsmöglichkeiten haben. Wenn ich
Zeit habe gehe ich Sammeln, denn Herr Tacke meinte ja, dass einige um ihre
Existenz bangen müssen, natürlich trifft es bestimmt auch kleine Züchter, keine
Frage, und denen tut es schon weh.
Ich war
bei ein paar Großzüchtern, deshalb weiß ich von was ich rede, kurze Beschreibung:
die Spitzenhunde sind am Wohnhaus untergebracht, dann kommen die Junghunde, die
sind in einer Außenanlage mit Stallknecht, ohne menschliche Beziehung, die
stehen dort bis zu 6 7 Monate, dann werden diese selektiert, die viel
versprechenden bleiben da, werden dann auch vorgeröntgt, die weniger schönen,
kommen dann in die zweite Außenanlage. Dort stehen dann die Tiere bis sich ein
Käufer erbarmt und dafür brauchen sie die einfachen Beitragszahler vom SV. Und
noch etwas, ich kenne ganze Würfe, da vielleicht ein Tier die Zuchttauglichkeit
hatte und alle anderen nicht, außerdem waren die Langstockhaar jahrelang aus
züchterischer Sicht ein Abfallprodukt, seit der SV sich für diese Hunde wieder
geöffnet hat und siehe da, sind diese wirklich schönen Tiere für manchen
Züchter wieder interessant geworden. Ein Schelm der böses dabei denkt!
Was mir
in diesem Zusammenhang auch noch wichtig ist, selbst erlebt, ich besuchte eine
Schau, Du weißt nicht wie Dir geschieht, da wirst Du geschubst, gestoßen, Gegenstände
fliegen umher und treffen Personen am Kopf, so dass der Notarzt kommen musste.
Auf einer anderen Schau 30°Celsius, 2 Hunde bekommen einen Hitzeschlag und
verenden.
Da passt dieses Zitat ganz gut:
Am Umgang mit ihren Tieren erkennt man den moralischen Wert
einer Gesellschaft
Anderes
Thema, ich habe mir die Mühe gemacht, verschiedene Krankheiten zu bestimmten
Blutlinien (nur Leistungslinie) zuzuordnen und siehe da, ich bin immer wieder
auf die Häufigkeit, gleiche Krankheit gleiche Blutlinie gestoßen. Habe ich nur
für mich privat gemacht, denn öffentlich geht gar nichts, sofort kommen Repressalien,
auch von kleinen Züchtern oder Deckrüdenbesitzer, denn es will keiner der
Wahrheit ins Auge schauen, dass unser Schäferhund schon längst zum großen
Pflegefall abgerutscht ist, das tut weh, denn jeder will von dem Kuchen ein
Stück abhaben, denn ich bin überzeugt, dass mit kranken Hunden bewusst oder
unbewusst gezüchtet wird, denn sonst würden sich nicht Krankheiten wie Allergien,
Rückenprobleme u.s.w. so rasant ausbreiten, egal ob Hochzucht- oder
Leistungsblut.
Als ich
vor 35 Jahre angefangen habe, da war außer HD keine Erkrankung da, egal ob
Hochzucht oder Leistung, dann habe ich 10 Jahre pausiert, vor ca. 15 Jahre hat
mich das Fieber wieder gepackt und siehe da, seitdemhabe ich 5 Hunde gekauft, davon waren 4 krank,
2 Stück musste ich gehen lassen und meine jetzige Hündin hat eine Autoimmunerkrankung,
sowie Rückenprobleme. Kostenfaktor, ein Fass ohne Boden!
Zum
Schluss möchte ich noch anmerken, es war höchste Zeit, dass Herr Demeyere
diesen ganzen Sumpf einmal aufgedeckt hat und wenn mein Beitrag dazu beiträgt,
daß manchem Gutgläubigen nicht nur ein Licht, sondern eine ganze Laterne
aufgeht, dann war ja die Zeit gut investiert.
Anmerkung:
Ich dachte immer, Gemeinnützigkeit heißt, zum Wohle der
Gesellschaft, deshalb die steuerlichen Vorteile, aber vielleicht liege ich auch
falsch, dann lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Da
ich alles live und noch viel mehr erlebt habe und mein Entschluss feststeht,
kann ich, verehrte Mitdiskutanten, schöne Grüße senden und bringt Euch mit ein,
denn es geht um ein Stück Kulturgut, unseren Deutschen Schäferhund, und nicht
um eine Gelddruckmaschine.
Gibt
es eine Erklärung dafür, dass ein zuchtuntauglicher (weil nicht
schussgleichgültig - siehe Bericht letzter Woche auf diese Seite) Hund wie Sam von der Grafenbrunn auf der LG-Zucht- und Nachwuchsschau mit HGH und
Veteranen am 01.07.2012 in Schloss-Neuhaus/Westf. (LG7) bei den Gebrauchshundklasse Rüden durch Richter: Dux Hans-Joachim WIEDER als
Sieger eingestuft wurde?
Aus der Ergebnisliste: V 1 Sam vom Grafenbrunn 2256372, 20.06.10,
IPO2 (Gerry Grafenbrunn - Chanel Achei) Scheerer Dirk, 56357 Geisig
Liegt nicht da der ganze Hund begraben?!
Jeder der einen Hund im SV promoten will, sucht sich einen
befreundeten Richter, und der wird schon, unbeeindruckt von dem was alle Zuschauer
sehen und feststellen, den Kandidaten durchboxen und die lukrative Karriere ins
Rollen bringen.
Wer hat schon den Mut solche Vorgehensweisen mit seinem Namen
zu unterschreiben, geschweige denn, die Sachen anzuklagen?
Wir bitten Augenzeugen darum uns über ihre Feststellungen zu
unterrichten. Diskretion wird zugesichert. Nur seriöse Meldungen bitte!
Die traurige Geschichte von Conny von der Felsenschlucht
Lesen Sie bitte zunächst die Geschichte von Conny von der
Felsenschlucht in Beilage.
Kommen Sie dann bitte zurück und lesen Sie erneut diese Zeilen.
Es haben sich ja bekanntermaßen schon viele Gerichte mit derartigen
Ansprüchen enttäuschter Käufer von Deutschen Schäferhunden beschäftigen müssen.
Aus den Urteilen dieser Gerichte ist überwiegend erkennbar, dass diese den
Käufern das Recht zugestehen, von den Züchtern den Kaufpreis zurück zu
verlangen und auch die Behandlungskosten zu erstatten sind. Auch Familie
Tietema sollte hier gegen den Verkäufer vorgehen und damit einen weiteren
Beitrag dazu leisten, dass zukünftig durch die Züchter wieder das Augenmerk auf
die Gesundheit unseres Deutschen Schäferhundes gelenkt wird und weg von der
derzeitig leider häufig anzutreffenden Betrachtung als reines Geschäftsobjekt.
Wir können der Familie Tietema nur Glück wünschen für diesen Weg. Ihre
Trauer, Enttäuschung und Schmerz wird hierdurch sicher nicht geringer aber das
Bewusstsein, aktiv hiergegen etwas unternommen zu haben, wird sicher eine
heilungsfördernde Wirkung haben.
Juristisch würde ich
hier ganz klar eine Schadenersatzpflicht des Verkäufers sehen. Ich weise in
dieser Hinsicht zum Beispiel hin auf das Urteil des Amtsgerichtes Ueckermünde,
das hier fast 100% anwendbar ist, wobei im Fall Beau noch die Tierarztkosten
als Mangelfolgeschaden zu erstatten wären. Zumindest würde ich der Familie, die
Conny Beau von der Felsenschlucht gekauft haben, dies empfehlen. Und da sie ja
möglicherweise sogar, wie in Holland üblich, eine Rechtsschutzversicherung haben,
gehen sie auch kein Risiko ein. Sie müssen nur vorher die Kostenzusage von
ihrer Versicherung für das außergerichtliche und eventuelle gerichtliche
Verfahren einholen. Die Klage ist natürlich gegen den Vermittler zu führen. Ich
wünsche dabei viel Erfolg.
In diesem Sinne, ut
aliquid fiat!
Jan Demeyere, B-8570
Vichte
Lesen Sie nun die detaillierte Geschichte von Beau in Beilage: (grössere
Datei, beim runterladen bitte Geduld üben!)
Konstruktive Vorschläge zur Versachlichung der Diskussion
Zuschrift Herr
Eichler, Weimar
Titel: Konstruktive
Vorschläge zur Versachlichung der Diskussion
Hallo Jan,
folgender Text zur Veröffentlichung in Deinem Blog (im Gästebuch
kommen weder Absätze noch Sonderzeichen):
Korruption und Vetternwirtschaft gab es immer und wird es immer
geben, solange Menschen zusammenleben. Das Ziel kann nur darin bestehen,
Strukturen und Regeln zu schaffen, die diese Auswüchse möglichst wirksam
eindämmen. Sonst tritt nach dem Fall des Korruptesten der Zweitkorrupte an seine
Stelle. Sicherlich ist es erforderlich, die korruptesten zu Fall zu bringen und
sei es durch Denunziation beim Finanzamt. Insgesamt ist mir das aber zu wenig.
Uns
allen liegen doch in erster Linie Gesundheit und Arbeitsqualität unserer Rasse
am Herzen. Ich persönlich fände es nicht so schlimm, wenn wirklich die besten
Hunde vorn dran stünden, dann teuer an Ausländer verkauft würden und der
hiesigen Zucht trotzdem erhalten blieben. Aber leider stehen oft nur die am
besten zu verkaufenden vorne dran. Das muss zwar kein Widerspruch sein, ist es
aber leider offenbar all zu oft. Wer sind aber die Besten? Aus züchterischer
Sicht sind es diejenigen, die am besten vererben. (Züchten heißt bekanntlich,
in Generationen zu denken und die Rasse zu verbessern.) Damit meine ich nicht
diejenigen, die aus einer Unmasse von Nachkommen wieder möglichst viele gut zu
verkaufende Spitzentiere hervorbringen, sondern diejenigen, die neben Schönheit
vor allem Gesundheit und Arbeitsqualitäten in der Breite am besten vererben.
Aber die kennen wir ja gar nicht, weil keine wissenschaftlich fundierte
Zuchtwertschätzung betrieben wird.
Was
wäre demnach zu tun?
Folgende Vorschläge, die keinen Anspruch
auf Vollständigkeit erheben, stelle ich zur Diskussion:
1.Eindämmung von HD
und ED
a) Möglichst alle
Röntgenergebnisse müssen zentral ausgewertet werden. Dazu müssen alle vom SV
zugelassenen Tierärzte per eidesstattlicher Erklärung dazu verpflichtet werden,
nur noch Hunde ab 1 Jahr zu röntgen (kein Vorröntgen) und die Ergebnisse ausnahmslos
zur Auswertung einzureichen. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Verlust der
SV-Röntgenzulassung zur Folge. Dafür kann auch eine vorher zu vereinbarende
hohe Geldstrafe als Bestandteil der Röntgenzulassung festgelegt werden. Das
würde die Tierärzte auch vor dem Bedrängen durch die Züchter schützen.
b) Hunde mit leichter HD/ED
(noch zugelassen) werden ab sofort nicht mehr zur Zucht zugelassen.
c) VA erhalten nur
noch Hunde mit HD/ED normal, sowie durch eine ausreichende Anzahl von
Nachkommen nachgewiesenem positiven Zuchtwert.
2.Einführung einer
Nachzuchtbeurteilung (NZB)
Um genetisch verankerte Anlagen für z.B. Kryptorchismus, Zahn-,
Ohren-, Pigment- und Wesensmängel überhaupt zu erkennen, müssen diese in einer
Datenbank erfasst und statistisch ausgewertet werden. Für mich ist es ein
Unding, dass der Zuchtwart bei der Wurfabnahme nicht einmal mehr das
Vorhandensein der Hoden feststellen darf, geschweige denn es zu melden hat. Nur
durch Einführung einer NZB kann statistisch gesichertes Datenmaterial über die
Vererbung der Elterntiere gewonnen werden. Durch das Einbehalten der Ahnentafel
in der Zuchtbuchstelle bis zur Ablegung der NZB wurde in der DDR eine
Teilnehmerquote von annähernd 70 % erreicht! Auch neuerdings auftretende
erbliche Erkrankungen sind in diese Datenbank aufzunehmen.
3.Verbesserung der
Arbeitqualitäten durch Stärkung des Universalgedankens
Zwar wurde auf diesem Gebiet in letzter Zeit offenbar einiges
erreicht, was aber bei weitem nicht ausreicht, um echten Einfluss auf die Zucht
in der Breite zu erlangen. Durch eine Kampagne müssten möglichst viele Besitzer
von hoch platzierten Austellungshunden mit guten Arbeitqualitäten zur Ablegung
einer Prüfung vor großer Öffentlichkeit animiert werden. Hunde mit V-Gebäude,
die sich diesem Wettbewerb besonders erfolgreich stellen, müssten ebenso wie
besonders gut vererbende in die VA-Gruppe aufgenommen werden. Dazu müssten
klare Kriterien ausgearbeitet und erlassen werden, die die Subjektivität der
Beurteilung einschränken. Der Universalwettbewerb muss Bestandteil der BSZS
sein.
4.Einführung eines
harten Strafkataloges für Betrug und Verfehlungen
Um den Ermessensspielraum
der Verbandsgerichte einzuschränken, müsste ein Katalog mit eindeutig
festgelegten Strafen eingeführt werden. Z.B. sogenannte geschriebene
Prüfungen müssten ebenso wie HD/ED-Manipulation mit sofortigem und dauerhaftem
Vereinsausschluss insbesondere für die beteiligten Richter belegt sein.