SV-Mitglieder wird es gestattet, Einspruch gegen die Berufung eines Richteranwärters einzulegen.
Es werden aber die wenigsten Einsprüche auch berücksichtigt, weil einige bereits gefestigte Kollegen die Karriere des (mitspielenden/wohlwollenden?!) Kandidaten mitunter manchmal kräftig unterstützen, ganz gegen den Willen der Mitglieder. Es werden die Einsprüche auch in den seltesten Fällen veröffentlicht, somit kann im stillen Kämmerlein ohne grosse Einwände der Mitglieder entschieden werden.
Auf Wunsch eines Sportsfreundes veröffentlichen wir nun ein Beispiel eines Einspruches.
Lesen Sie in Beilage (siehe unten) das Schreiben an den Herrn Setecki, Geschäftsführer der SV-Hauptgeschäftstelle, sowie das Gutachten in der Sache Zambia vom Milewo. Sie erinnern sich bestimmt wie die schöne Vize-Siegerin 2008 später qualvoll sterben musste.
Auszug:
“Mit Nachdruck lege ich noch einmal Widerspruch ein gegen die Berufung von Wolfgang Meinen als Zuchtrichter. Meine Begründungen für den Einwand sind dem SV schon bekannt aber ich werde sie noch mal auflisten.
Herr Wolfgang Meinen hat bewusst gegen die Zuchtordnung des SV verstoßen indem er seinen Rüden, Bojan vom Pendler SZ. Nr. 2191414 ,WT. 03.11.2006 , zu früh hat decken lassen, und zwar die Hündin Zambia von Milewo SZ. Nr. 2185092, WT. 01.07.2006, von der ich Miteigentümer war. Anbei schicke ich ihnen ein vom LG Aurich beantragtes Gutachten, indem ganz klar begründet wird, dass der von Herrn Wolfgang Meinen angegebene Decktag 05.11.2008 nicht stimmt. Herr Wolfgang Meinen hat mit Vorsatz und bewusst falsche Angaben beim Zuchtbuchamt gemacht und somit gegen die Zuchtordnung des SV verstoßen." Bijlagen: http://gsd-legends.eu/Varia/Zambia-Gutachten.pdf
04-02-2012 om 00:00
geschreven door jantie
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